Gesetzentwurf zum Anlegerschutz
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Jetzt die Weichen stellen für einen starken und krisenfesten Anlegerschutz"
"Es sollte im Gesetz klargestellt werden, dass die Finanzaufsicht auch zum Schutz der Anleger einschreiten darf. Sinnvoll wäre auch ein förmliches Beschwerderecht der Verbraucherverbände"
(02.12.10) - Der Finanzausschuss des Bundestags beriet über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Anfang November hatte bereits der Bundesrat Stellung genommen.
Dazu sagte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Anlageberatung zu erhöhen. Der Bundesrat hat mit seinen Empfehlungen aber aufgezeigt, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen folgen müssen und welche Verbesserungen am aktuellen Gesetzentwurf notwendig sind."
Die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Votum der Länderkammer findet bei der bayerischen Ministerin ein geteiltes Echo. Merk sagte: "Ich sehe Licht und Schatten. Positiv ist, dass die Bundesregierung offensichtlich unsere Auffassung teilt, dass die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes auch auf den Grauen Kapitalmarkt erstreckt werden müssen." Für ebenso wichtig hält Merk aber, dass die Einhaltung dieser Regeln auch effektiv überwacht wird: "Nur so können wir die schwarzen Schafe dauerhaft aus dem Verkehr ziehen."
Der Bundesrat hatte weiter gefordert, die Interessen der Anleger stärker in den Fokus der Finanzaufsicht zu rücken. "Es geht uns nicht darum, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht individuelle Ansprüche von Anlegern durchsetzt", meinte die Ministerin. "Es sollte aber im Gesetz klargestellt werden, dass die Finanzaufsicht auch zum Schutz der Anleger einschreiten darf. Sinnvoll wäre auch ein förmliches Beschwerderecht der Verbraucherverbände."
Dass die Bundesregierung diese Vorschläge im Rahmen der geplanten Reform der nationalen Finanzaufsicht prüfen will, wird von Merk begrüßt, die aber klarstellte: "Bloße Ankündigungen reichen nicht. Den Worten müssen auch Taten folgen."
Enttäuscht zeigte sich Merk, dass die Bundesregierung die Verbesserungsvorschläge des Bundesrats überwiegend nicht aufgreifen will. Merk sagte: "Es ist ein allgemein bekannter Missstand, dass es keine festen Kriterien für die Qualifikation von Bankmitarbeitern und Anlageberatern gibt. Der Gesetzgeber muss vorschreiben, welche Qualifikation erforderlich ist. Das dürfen wir nicht der Finanzbranche überlassen."
Gleiches gelte für die Empfehlungen der Länderkammer zum "Beipackzettel" für Anlageprodukte: "Wir brauchen hier klare inhaltliche Vorgaben durch den Gesetzgeber", so die Ministerin. Aus dem Bundestag gebe es bereits Signale in diese Richtung, über die sich Merk erfreut zeigte: "Die von einzelnen Abgeordneten geforderte Einführung einheitlicher Risikoklassen könnte die Vergleichbarkeit von Anlageprodukten weiter verbessern." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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