Einsatz von Cookies im Internet


Datensammelei und Datenweitergabe im Internet: vzbv fordert Transparenz und Einwilligung
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner fordert eine transparente Information der Anbieter zum Umgang mit persönlichen Nutzerdaten


(02.12.10) - Wer online unterwegs ist, hat unerbetene Zuschauer. "Behavioural Tracking und Targeting" nennen sich die Praktiken, auf die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam macht. "Der gläserne Verbraucher ist im Internet bereits Realität", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ein aktuelles Gutachten der TU München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies zeigen: Die Erhebung und Verarbeitung von Daten läuft meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ab.

Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing oder Mousetracking sind nur einige Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden. "Es kann ja durchaus auch Nutzen bringen, wenn Anbieter meine Vorlieben kennen. Allerdings will ich wissen, wann mich wer beobachtet und wer meine Daten wofür nutzt", so Gerd Billen. "Was wir brauchen sind klare Informationen der Anbieter und auf dieser Grundlage eine aktive Zustimmung der Verbraucher zum Einsatz der Techniken."

Gemäß dem in dieser Woche veröffentlichten bayerischen Verbrauchermonitor halten zwei Drittel der Internetnutzer die Gefahr für groß bis außerordentlich groß, im Internet ausspioniert zu werden. Zudem glaubt 60 Prozent der deutschen Bevölkerung, laut einer Studie der Fittkau & Maaß Consulting GmbH, dass im Internet erhobene Daten zu Werbezwecken missbraucht werden.

Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner fordert eine transparente Information der Anbieter zum Umgang mit persönlichen Nutzerdaten. "Das sollte für seriöse Anbieter selbstverständlich sein", sagt Aigner. Dies müsse auch für technische Verfahren gelten, mit denen Informationen über Nutzer gesammelt werden. Aigner: "Nutzer müssen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Rechte zum Beispiel auf Auskunft oder Löschung von Daten einfach und effektiv wahrzunehmen."

Gutachten - bereits die kleinste Bewegung ist wertvoll
Das im Auftrag des vzbv erstellte Gutachten "Digitale Profilbildung und Gefahren für die Verbraucher" kommt zu dem Zwischenergebnis: Ein Internetnutzer kann auch ohne jegliche Eingabe von Daten erkannt, sein Verhalten ausgewertet und zu Marketingzwecken genutzt werden.

So hinterlassen die Nutzer schon beim bloßen Surfen im Internet Datenspuren, die über eine erstaunliche Vielzahl von Techniken eine umfassende Profilbildung ermöglicht. Wer sich davor schützen will, benötigt umfassende technische Kenntnisse. Viele Angebote setzen zum Beispiel den Einsatz von Cookies voraus. Wer diese generell ablehnt, bleibt außen vor.

Cookies - mehr als süße Plätzchen
In einer gemeinsamen Aktion prüften die vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekte "Surfer haben Rechte" (vzbv) und "Verbraucher sicher online" (TU Berlin) den Einsatz von Cookies auf Webseiten von Zeitungen, Versandhändlern, Webmaildiensten und Videoportalen. Ihr Fazit: Der Nutzer wird in der Regel nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Cookies eingesetzt werden. Ein weiteres Ärgernis ist die lange Lebenszeit der eingesetzten Cookies, in einem Fall sogar 30 Jahre.

Die Verantwortung nicht beim Nutzer abladen
Für den vzbv ist es ein Ärgernis, dass derzeit die Verantwortung ausschließlich auf die Nutzer abgewälzt wird. "Die zahlreichen Techniken zur Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten zeigen, wie wichtig es ist, Mindeststandards für den Daten- und Verbraucherschutz in der Online-Welt zu verankern", bilanziert Gerd Billen.

Anforderungen aus Verbrauchersicht sind:
Opt-In:
Die Vorgaben der e-Privacy-Richtlinie, die Informationspflichten bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten vorschreibt und ein Recht auf Ablehnung einräumt, sind konsequent in nationales Recht umzusetzen. Dies ist durch eine aktive, informierte Einwilligung zu gewährleisten (Opt-In).

Transparenz und Wissen: Die Werbewirtschaft und die Plattformbetreiber müssen die Verbraucher in angemessener und verständlicher Weise über die eingesetzten Techniken und die Nutzung der Daten informieren.

Selbstverpflichtung alleine reicht nicht: Der Ehrenkodex der Europäischen Direktmarketingbranche zur Erhebung und Verarbeitung von Daten muss verbindlich umgesetzt, dessen Einhaltung kontrolliert und Fehlverhalten sanktioniert werden. Notwendig sind neue und effektive Strukturen der Marktüberwachung und Rechtsdurchsetzung.

International vermitteln: Die Bundesregierung muss sich international für die Etablierung hoher Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards im Internet einsetzen. Zehn Jahre nach der Verabschiedung des Safe-Harbour-Abkommens verweigern sich etwa amerikanische Unternehmen noch immer europäischem Recht, wenn sie Daten in Europa erheben. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen