Umkehr der Steuerschuldnerschaft


Rechnungsprozesse werden für deutsche Unternehmen zunehmend komplexer werden
Geändertes Jahressteuergesetz stellt Weichen für digitale Rechnungslegung


(03.12.10) - Der geänderte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 wurde kürzlich vom Bundesrat beschlossen. Ab dem ersten Januar werden damit 36 Änderungen zum ersten Entwurf vorgenommen. Zu den gravierendsten Neuerungen zählt die "Umkehr der Steuerschuldnerschaft" auf neue Branchen wie beispielsweise Gebäudereinigungsfirmen. Die Vorschrift besagt, dass in bestimmten Fällen nicht mehr der leistende Unternehmer sondern sein Kunde für die Umsatzsteuer aufkommen muss.

Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Kunden von Gebäudereinigungsunternehmen die Umsatzsteuer selbst ausrechnen, separat ausweisen und dem Finanzamt melden müssen. Betroffen sind hier also nahezu alle Unternehmen, die über große Büroflächen verfügen. Aufgrund der Fülle an Rechnungen, die täglich in deutschen Unternehmen eingehen, führt der neue Entwurf zu einem Mehraufwand für die Buchhaltungsabteilung.

Um diesen Mehraufwand aufzufangen, erklärt Raimund Schlotmann, Director Business Unit Purchase to Pay and Global Solution Marketing bei Itella Information, wie der Rechnungsprozess optimiert werden kann:

"Enorme Papierberge sind in deutschen Unternehmen noch gang und gäbe. Buchhaltungsangestellte haben bereits enorm viel Aufwand mit eingehenden Rechnungen. Die Erweiterung der Steuerschuldnerschaftsumkehrregelung auf weitere Gewerbe bedeutet für viele Büroangestellte in Rechnungsabteilungen einen zusätzlichen Zeit- und für das Unternehmen einen Kostenaufwand.

Das Beispiel der neuen Vorschrift zeigt, dass die Rechnungsprozesse für deutsche Unternehmen zunehmend komplexer werden. Um hier keine unnötigen Ressourcen zu verschwenden, müssen besonders Unternehmen, die bislang auf die traditionelle Papierrechnung gesetzt haben, ihre Prozesse langfristig umdenken und den Wechsel auf eine digitale Rechnungslegung in Betracht ziehen. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Umsatzsteuer im digitalen Dokument automatisch ausrechnen und einfügen zu lassen, ohne dies manuell zu tun. Per Knopfdruck kann man so den entsprechenden Betrag für das Finanzamt errechnen.

Das digitale Einscannen der Papierrechnung ist bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung. So ist beispielsweise ein direkter Abgleich mit Einkaufsdaten möglich. Eine Umstellung auf frühes Scannen vor der Bearbeitung hat den Vorteil für Firmen, dass die Rechnung nicht nur in einen elektronischen Workflow übergeben wird, sondern auch eine Automatisierung der Umsatzsteuer erfolgt. Es ist abzusehen, dass zukünftig noch mehr Branchen von den Auswirkungen des Jahressteuergesetzes betroffen sein werden. Unternehmen sollten hier frühzeitig die Weichen in Richtung digitale Rechnung stellen, um nicht hinterher in der Administration zu versinken."
(Itella Information: ra)

Itella Information: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen