BDIU begrüßt Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht in Bayern Der BDIU kritisiert, im engen Schulterschluss mit den Verbraucherschützern, die behördliche Inkasso-Aufsicht seit Jahren als ineffizient
"Wir begrüßen, dass die Bayerische Justiz die behördliche Aufsicht über Inkassounternehmen ab dem kommenden Jahr auf nur noch zwei Behörden konzentriert. Darüber hat uns in dieser Woche das Bayerische Staatsministerium der Justiz informiert. Kurz vor Weihnachten ist das eine mehr als erfreuliche Nachricht und ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit, von dem sowohl Inkassounternehmen und ihre Auftraggeber als auch Verbraucher erheblich profitieren werden. Der Freistaat setzt damit Maßstäbe bei der Inkasso-Aufsicht, an der sich andere Bundesländer orientieren sollten", erklärt BDIU-Hauptgeschäftsführer Kay Uwe Berg.
Der BDIU kritisiert, im engen Schulterschluss mit den Verbraucherschützern, die behördliche Inkasso-Aufsicht seit Jahren als ineffizient. Ab 1. Januar 2018 reduziert sich nun die Zahl der Zivilgerichte, die damit befasst sind, von bundesweit 58 auf dann immerhin noch 36.
"In vielen Bundesländern bleibt es aber auch im neuen Jahr bei den bekannten Problemen", mahnt Berg. "Die Behörden sind personell unterbesetzt, die Kompetenzen auf zu viele Zivilgerichte verteilt, die sich in ihrem Vorgehen kaum bis gar nicht untereinander abstimmen. Schwarzen Schafen wird es damit viel zu leicht gemacht. Unsere Forderung bleibt daher: Die zuständigen Aufsichtsstellen sollten auf eine Behörde pro Bundesland konzentriert werden. Die dann 16 Gerichte könnten personell wie fachlich ihrer wichtigen Aufgabe entsprechend ausgestattet und qualifiziert werden und Informationen mit ihren Schwesterbehörden in den anderen Bundesländern, dem BDIU und den Verbraucherschützern austauschen. Die Aufsichtsmitarbeiter sollten bei konkreten Verdachtsmomenten in den Unternehmen direkt kontrollieren und bei Bedarf scharfe Sanktionen aussprechen können. Das schafft Rechtssicherheit und schützt Verbraucher ebenso wie Gläubiger am wirkungsvollsten vor unseriösen Inkasso-Anbietern."
Ab Januar verteilt sich die bayerische Inkasso-Aufsicht zwischen dem Amtsgericht München und dem Landgericht Aschaffenburg. Bisher sind 24 einzelne Zivilgerichte damit befasst, die die entsprechenden Kontrollvorschriften zum Teil sehr unterschiedlich auslegen. Für die Inkassounternehmen vor Ort hat das regionale Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, die nun endlich abgebaut werden können. (BDIU: ra)
eingetragen: 10.01.18 Home & Newsletterlauf: 06.02.18
BDIU: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen