Entschädigung der gedrosselten Leistungsfähigkeit von iPhones Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv
In den USA bietet das Unternehmen Apple im Streit um eine gedrosselte Leistungsfähigkeit von iPhones nach einem Softwareupdate einen kostengünstigen Austausch älterer Handy-Akkus an. In Europa – und damit auch in Deutschland – warten die iPhone-Kunden bislang vergeblich auf entsprechende Angebote des Herstellers, um ihre Mobiltelefone wieder auf volle Leistung bringen zu können. Das sei nicht nur ärgerlich, sondern widerspreche auch dem Nachhaltigkeitsprinzip, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
"Das finanzielle Entgegenkommen beim aufwändigen Akku-Austausch betroffener iPhones darf kein Privileg US-amerikanischer Kunden sein. Apple muss auch den Kunden in Deutschland und Europa einen kostengünstigen Akku-Tausch anbieten.
Es ist ärgerlich, dass Apple und andere Firmen die Akkus so verbauen, dass sie nur mit teurer fachmännischer Hilfe ausgewechselt werden können. Apple sollte seinen Kunden im Sinne eines nachhaltigen Konsums endlich auch den einfachen Akku-Austausch ermöglichen.
Akkus, die schon nach zwei Jahren deutlich an Leistung verlieren, passen nicht in eine Welt, in der viele Verbraucher nicht ständig neue Geräte kaufen und die alten schon wieder wegwerfen wollen." (vzbv: ra)
eingetragen: 10.01.18 Home & Newsletterlauf: 06.02.18
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
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Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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