Entschädigung der gedrosselten Leistungsfähigkeit von iPhones Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv
In den USA bietet das Unternehmen Apple im Streit um eine gedrosselte Leistungsfähigkeit von iPhones nach einem Softwareupdate einen kostengünstigen Austausch älterer Handy-Akkus an. In Europa – und damit auch in Deutschland – warten die iPhone-Kunden bislang vergeblich auf entsprechende Angebote des Herstellers, um ihre Mobiltelefone wieder auf volle Leistung bringen zu können. Das sei nicht nur ärgerlich, sondern widerspreche auch dem Nachhaltigkeitsprinzip, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
"Das finanzielle Entgegenkommen beim aufwändigen Akku-Austausch betroffener iPhones darf kein Privileg US-amerikanischer Kunden sein. Apple muss auch den Kunden in Deutschland und Europa einen kostengünstigen Akku-Tausch anbieten.
Es ist ärgerlich, dass Apple und andere Firmen die Akkus so verbauen, dass sie nur mit teurer fachmännischer Hilfe ausgewechselt werden können. Apple sollte seinen Kunden im Sinne eines nachhaltigen Konsums endlich auch den einfachen Akku-Austausch ermöglichen.
Akkus, die schon nach zwei Jahren deutlich an Leistung verlieren, passen nicht in eine Welt, in der viele Verbraucher nicht ständig neue Geräte kaufen und die alten schon wieder wegwerfen wollen." (vzbv: ra)
eingetragen: 10.01.18 Home & Newsletterlauf: 06.02.18
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
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