Korruptionswahrnehmungsindex bestätigt BDK
BDK erachtet Deutschlands Korruptionsbekämpfung weiterhin als erbärmlich
Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren
(24.11.09) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bezieht Stellung zum Korruptionswahrnehmungsindex (CPI), den die Antikorruptionsorganisation Transparecny International (TI) veröffentlicht hat. Dort ist Deutschland unverändert auf Platz 14 zu finden und befindet sich damit im Mittelfeld von vergleichbaren Staaten.
Der BDK mahnt seit Jahren Handlungsbedarf beim Thema Anti-Korruptionsregister und dem Schutz von Hinweisgebern an, sowie im Strafrecht. Als führende Exportnation sollte Deutschland nach Ansicht des BDK (wie längst bereits 100 andere Staaten) die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) endlich ratifizieren.
BDK-Korruptionsexperte Uwe Dolata aus Würzburg, erklärt: "Dazu wäre jedoch der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch) zu verschärfen, was die Bundesrepublik seit Jahren unterlässt. Eine peinliche Vorstellung, die Deutschland, trotz Anmahnung zum Beispiel durch Afrika, da abgibt. Im neuen Koalitionsvertrag steht leider keine Zeile davon drinnen."
Am Tatort Arztpraxis geschehe auch nichts. Dolata sagt: "Deutschland verkommt zur Lobbykratie. Weder ist ein von der Politik in Erwägung gezogener Korruptionsbeauftragter, der seinen Namen auch verdient, in Sicht, noch fällt der niedergelassene Arzt unter den Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Eine nicht mehr länger tragbare Gesetzeslücke. Die Lobby der Pharmaindustrie bremst jedoch nicht nur jedes Vorhaben einer effizienten Gesundheitsreform, sondern ist in Gesetzgebungsverfahren auch äußerst rührig."
Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren. Dolata erklärt: "Das Dunkelfeld lässt sich mit 95 Prozent beziffern. Dies hat vor allem damit zu tun, dass der potentielle Hinweisgeber in Deutschland nicht geschützt ist und durchaus selbst mit Strafverfolgung zu rechnen hat, falls er sich offenbart. Der Schutz von sogenannten Whistleblowern ist in vielen Ländern der Welt bereits Gesetz – in der BRD immer noch Fehlanzeige."
Dass schwarze Schafe in Deutschland nicht gleich wieder einen Auftrag bekommen, möchte man meinen. Dies sei beileibe aber nicht der Fall. Der BDK fordert vergebens die bundesweite Einführung eines Anti-Korruptionsregisters.
"Ich weiß nicht, wie viel Skandale erst noch publiziert werden müssen, bis endlich ein Umdenken stattfindet. Mit der gezeigten Lethargie werden wir noch auf Jahren hinaus keinen besseren Platz im Korruptionswahrnehmungsindex einnehmen", sagt Dolata. (BDK: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>