Korruptionswahrnehmungsindex bestätigt BDK


BDK erachtet Deutschlands Korruptionsbekämpfung weiterhin als erbärmlich
Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren


(24.11.09) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bezieht Stellung zum Korruptionswahrnehmungsindex (CPI), den die Antikorruptionsorganisation Transparecny International (TI) veröffentlicht hat. Dort ist Deutschland unverändert auf Platz 14 zu finden und befindet sich damit im Mittelfeld von vergleichbaren Staaten.

Der BDK mahnt seit Jahren Handlungsbedarf beim Thema Anti-Korruptionsregister und dem Schutz von Hinweisgebern an, sowie im Strafrecht. Als führende Exportnation sollte Deutschland nach Ansicht des BDK (wie längst bereits 100 andere Staaten) die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) endlich ratifizieren.

BDK-Korruptionsexperte Uwe Dolata aus Würzburg, erklärt: "Dazu wäre jedoch der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch) zu verschärfen, was die Bundesrepublik seit Jahren unterlässt. Eine peinliche Vorstellung, die Deutschland, trotz Anmahnung zum Beispiel durch Afrika, da abgibt. Im neuen Koalitionsvertrag steht leider keine Zeile davon drinnen."

Am Tatort Arztpraxis geschehe auch nichts. Dolata sagt: "Deutschland verkommt zur Lobbykratie. Weder ist ein von der Politik in Erwägung gezogener Korruptionsbeauftragter, der seinen Namen auch verdient, in Sicht, noch fällt der niedergelassene Arzt unter den Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Eine nicht mehr länger tragbare Gesetzeslücke. Die Lobby der Pharmaindustrie bremst jedoch nicht nur jedes Vorhaben einer effizienten Gesundheitsreform, sondern ist in Gesetzgebungsverfahren auch äußerst rührig."

Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren. Dolata erklärt: "Das Dunkelfeld lässt sich mit 95 Prozent beziffern. Dies hat vor allem damit zu tun, dass der potentielle Hinweisgeber in Deutschland nicht geschützt ist und durchaus selbst mit Strafverfolgung zu rechnen hat, falls er sich offenbart. Der Schutz von sogenannten Whistleblowern ist in vielen Ländern der Welt bereits Gesetz – in der BRD immer noch Fehlanzeige."

Dass schwarze Schafe in Deutschland nicht gleich wieder einen Auftrag bekommen, möchte man meinen. Dies sei beileibe aber nicht der Fall. Der BDK fordert vergebens die bundesweite Einführung eines Anti-Korruptionsregisters.

"Ich weiß nicht, wie viel Skandale erst noch publiziert werden müssen, bis endlich ein Umdenken stattfindet. Mit der gezeigten Lethargie werden wir noch auf Jahren hinaus keinen besseren Platz im Korruptionswahrnehmungsindex einnehmen", sagt Dolata. (BDK: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen