Datenschutzmängel in der Wirtschaft bekämpfen
Telekom-Skandal weckt Verantwortliche auf: Schaar fordert bessere Datenschutzkultur in der Wirtschaft - "Wirtschaft darf den Datenschutz nicht als lästige Pflichtübung verstehen"
Unternehmen müssen verpflichtet werden, Datenschutzverstöße den Betroffenen und den Datenschutzaufsichtsbehörden mitzuteilen - Protokollierung würde es erleichtern, Missbrauchsfälle wie bei der Deutschen Telekom aufzuklären
(02.06.08) – Die Frage nach Strafverschärfung bei Datenschutzverletzungen gewinnt angesichts der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom verstärkt an Dynamik. Erneut hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, eine Erhöhung der Bußgelder für Rechtsverstöße gegen das Datenschutzrecht gefordert.
"Die jüngsten Ereignisse, nicht nur bei der Deutschen Telekom, zeigen", sagte Peter Schaar, "dass das Datenschutzbewusstsein und die Datenschutzkultur in der Wirtschaft dringend verbessert werden müssen." Eine gestärkte Datenschutzaufsicht und schärfere Sanktionen könnten den notwendigen Bewusstseinswandel fördern.
Schaar erklärte:
"Eigentlich sollte es ja eine Selbstverständlichkeit sein, dass Daten nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken missbraucht werden. Die Wirtschaft darf den Datenschutz nicht als lästige Pflichtübung verstehen.
Guter Datenschutz ermöglicht in der Informationsgesellschaft wirtschaftliche Erfolge und macht damit auch letztlich Arbeitsplätze sicherer. Datenschutz schafft Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Deshalb muss die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden, etwa durch ein besonderes Kündigungsschutzrecht. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz müssen personell und finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Kontrollaufgabe effektiv und umfassend wahrzunehmen. Nur mit mehr Mitarbeitern kann die Kontrolldichte erhöht und Missbrauch frühzeitig aufgedeckt werden.
"Wir brauchen ein effizientes System, das bei Rechtsverstößen abschreckende Wirkung im Bereich der Strafverfolgung wie auch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten entfaltet. Hier muss das Bußgeld deutlich erhöht werden. Darüber hinaus müssen die Hürden und Hemmnisse beseitigt werden, die dazu führen, dass zurzeit nur sehr wenige Datenschutzverstöße als Straftat oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden."
Außerdem müssen Unternehmen verpflichtet werden, Datenschutzverstöße den Betroffenen und den Datenschutzaufsichtsbehörden mitzuteilen. Nur so werden Betroffene in die Lage versetzt, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Möglichkeiten der Technik müssen umfassender genutzt werden, um Missbrauchsfällen vorzubeugen. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Datenvermeidung und die umfassende manipulationssichere Protokollierung der Datenzugriffe. So müssten künftig im Telekommunikationssektor Zugriffe auf Verkehrsdaten protokolliert werden, um kontrollieren zu können, wann wer Zugriff auf die Daten genommen hat. Die Zugriffsprotokolle wären regelmäßig vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten auszuwerten. Diese Protokollierung würde es erleichtern, Missbrauchsfälle wie bei der Deutschen Telekom aufzuklären und damit die Hürde für einen Missbrauch weiter anheben."
(BfDI: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>