Endkundentransparenz im Breitbandmarkt


Bitkom: Bundesnetzagentur setze auf einen Verordnungsentwurf, der zwar vielfältige Anregungen aus der Selbstverpflichtung aufgreife, in entscheidenden Punkten aber hinter sie zurückfalle
Dr. Bernhard Rohleder: "Die Branche hat eine Selbstregulierung in bisher nicht dagewesenem Umfang angeboten"

(04.03.14) - Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Initiative der deutschen Telekommunikationsbranche zur Steigerung der Endkundentransparenz im Breitbandmarkt nicht zu unterstützen, stößt beim Hightech-Verband Bitkom und beim Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) auf Unverständnis. Die geplante Selbstverpflichtung hätte aus Bitkom-Sicht ein im europäischen Vergleich einmaliges Transparenzniveau für die Verbraucher bei breitbandigen Internetzugängen geschaffen. "Die Ablehnung ist vor allem deshalb überraschend, weil die Bundesnetzagentur die deutschen Netzbetreiber noch im Mai 2013 ersucht hat, die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erhöhen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Die Branche hat eine Selbstregulierung in bisher nicht dagewesenem Umfang angeboten." Der Geschäftsführer des SRIW, Patrick von Braunmühl, sagte: "Die Ablehnung des Branchenangebots einer effektiven Selbstverpflichtung ist eine verpasste Chance, die Eigenverantwortung der Branche zu stärken."

So hätten die Vorschläge erstmals eine über alle Netztechnologien hinweg vergleichbare Aussage über die tatsächlich erreichten Bandbreiten im Festnetz ermöglicht. Im Mobilfunk würde die Kombination bundeseinheitlicher, objektiver Messverfahren mit individuellen Messmöglichkeiten der Endkunden über eine anbieterübergreifende Smartphone-App das Transparenzniveau bezüglich der Netzqualität ebenfalls ganz erheblich verbessern.

Stattdessen setzt die Bundesnetzagentur nun auf einen Verordnungsentwurf, der zwar vielfältige Anregungen aus der Selbstverpflichtung aufgreift, in entscheidenden Punkten aber hinter sie zurückfällt. So setzt die Bundesnetzagentur offensichtlich weiter auf die nur sehr begrenzt aussagefähigen Onlinetests zur Messung der Netzqualität und plant teilweise sehr bürokratische Regelungen zu Meldepflichten der Unternehmen. Dazu kommen Umsetzungsfristen, die so nicht zu erfüllen sind.

Rohleder sagte: "Es ist zu befürchten, dass die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur zu mehr Bürokratie statt mehr Transparenz für die Verbraucher führt." An der Anhörung der Bundesnetzagentur zum Verordnungsentwurf wird sich die Branche konstruktiv beteiligen, um den eingeschlagenen Weg zu mehr Transparenz im Endkundenmarkt weiterzugehen. (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Breko sieht geplantes Messverfahren kritisch
Endkunden sollen Router frei wählen können

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen