Endkunden sollen Router frei wählen können
Transparenz bei Breitbandanschlüssen: Bundesnetzagentur veröffentlicht Rechtsverordnung für Festnetz- und Mobilfunkanbieter
Transparenz-Verordnung: Verbraucher sollen einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Übertragungsrate erhalten
(04.03.14) - Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten will. So müssen die Anbieter Kunden zukünftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren; im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten. Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die Anbieter den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen müssen, damit diese z. B. eigene Router nutzen können.
"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss. Daher haben wir mit dem […] vorgelegten Entwurf einer Transparenz-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgelegt, der für alle Anbieter gleichermaßen gelten soll", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der Entwurf enthält u. a. die Vorgabe, dass die Anbieter den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Hierzu gehört u. a. ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird. Die Anbieter können aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.
Damit der Verbraucher sich bereits vor dem Vertragsschluss schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte wie z. B. Übertragungsraten informieren kann, sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Anbieter für jeden Vertrag ein Produktinformationsblatt erstellen. Ferner sollen die Kunden genau darüber informiert werden, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft. Die wesentlichen Inhalte sind im Endkundenvertrag ebenfalls hervorgehoben darzustellen.
"Zur Verbesserung des Anbieterwechsels soll der Endkunde in der monatlichen Rechnung jeweils über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden und einen Hinweis erhalten, wo er ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann. Damit verbinden wir Verbraucherschutz und aktive Wettbewerbsförderung", erklärte Homann.
"Schließlich soll der Endkunde mit der Transparenz-Verordnung einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Anbieter erhalten, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen. Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl. Außerdem können wir damit bereits kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen", betonte Homann.
Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur im Mai 2013 veröffentlicht und intensiv mit der Branche diskutiert hat. Daraufhin erarbeitete die Branche den Entwurf zu einer Selbstverpflichtung. Dieser Beitrag wurde bei der Erstellung des Entwurfs inhaltlich in vielen Punkten berücksichtigt und durch weitere Aspekte ergänzt. Interessierte haben jetzt bis zum 31. März die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf der Rechtsverordnung abzugeben. Im Anschluss daran ist für die endgültige Fassung der Transparenz-Verordnung das Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien und dem Deutschen Bundestag herzustellen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden. (Bundesnetzagentur: ra)
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