Breko äußert sich zur geplanten Transparenz-Verordnung im Telekommunikationsendkundenmarkt Breko bedauert, dass die BNetzA nicht den von der Telekommunikationsbranche erstellten Selbstverpflichtungsentwurf zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt mitträgt
(04.03.14) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (Breko) begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesnetzagentur zu mehr Transparenz bei Breitband-Anschlüssen. "Die Mitgliedsunternehmen des Breko werden auch weiterhin einen konstruktiven Dialog mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) führen, um sach- und bedarfsgerechte Lösungen für den Verbraucher zu erarbeiten", sagt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Der Breko bedauert unterdessen, dass die Behörde nicht die Chance wahrgenommen hat, den von der Telekommunikationsbranche erstellten Selbstverpflichtungsentwurf zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt mitzutragen und auf den Erlass einer eigenen Verordnung zu verzichten. Die Bundesnetzagentur hat erfreulicherweise aber zahlreiche Anregungen der Branche in ihren jetzt vorgelegten Verordnungs-Entwurf übernommen.
Kritisch sieht der Breko das von der Bundesnetzagentur geplante Messverfahren, das offensichtlich auch weiterhin auf Basis eines (nur sehr begrenzt aussagefähigen) Onlinetests durchgeführt werden soll. Hier hatte die TK-Branche der Bundesnetzagentur einen technisch sinnvolleren Vorschlag gemacht, bei dem die Messung zwischen dem sogenannten Internet Access Device (also dem Modem oder Router) beim Verbraucher und einer definierten Gegenstelle im Backbone des Anbieters vorgenommen wird. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den vom Anbieter zu verantwortenden Netzabschnitt bei der Nutzung des Internet durch den Verbraucher objektiv zu messen – Störeinflüsse auf Seiten des Kunden, aber auch Verzögerungen durch problematisches Routing bei einem Online-Test über das Internet sind damit ausgeschlossen. Damit hätten Kunden auch anbieterübergreifend eine objektive Vergleichsgrundlage. (Breko: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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