Bitkom: "Forderungen nach schärferen Datenschutzgesetzen in Deutschland in Folge des Hackerangriffs auf Sony gehen am eigentlichen Problem vorbei" Aber grundsätzlich gelte: Die bestehenden Datenschutzgesetze müssten laufend an die technologische Entwicklung angepasst werden
(05.05.11) - Zu den Forderungen nach schärferen Datenschutzgesetzen in Deutschland in Folge des Hacker-Angriffs auf Sony sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: "Die Forderungen nach einer Verschärfung der deutschen Datenschutzregeln gehen am eigentlichen Problem vorbei. Deutschland hat heute bereits mit den schärfsten Datenschutz weltweit. Der aktuelle Fall macht deutlich, dass scharfe deutsche Gesetze in der globalen Welt des Internets nichts bewirken."
Scheer sagte weiter: "Die Gewährleistung des Datenschutzes in der digitalen Welt ist eine weltweite Herausforderung, die mit Nachdruck im Rahmen internationaler Organisationen behandelt werden muss. Das Thema sollte an die Spitze der Agenda der G20-Treffen gesetzt werden und gehört auf die Tagesordnung der UNO. Dafür sollte sich die Bundesregierung einsetzen.
"Grundsätzlich gilt: Die bestehenden Datenschutzgesetze müssen laufend an die technologische Entwicklung angepasst werden. Bitkom begleitet diesen Prozess aktiv und konstruktiv. Die ITK-Branche hat ein vitales Interesse daran, dass das Internet sicher ist und vertrauensvoll genutzt werden kann. Dazu gehört neben der technischen Sicherheit ganz wesentlich ein starker, international verankerter Datenschutz." (Bitkom: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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