Bitkom zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Urteil setzt Speicherung digitaler Verbindungsdaten enge Grenzen Überarbeitung der entsprechenden EU-Richtlinie abwarten
(24.04.14) - Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf äußert sich zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung wie folgt: "Der Europäische Gerichtshof hat ein klares Urteil gefällt und der massenhaften Speicherung von digitalen Kommunikationsdaten enge Grenzen gesetzt. Danach ist die entsprechende EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form ungültig und eine Vorratsdatenspeicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für den deutschen Gesetzgeber hat der Handlungsdruck durch das Urteil abgenommen. Es ist gut, dass die Bundesregierung nicht vorschnell entschieden hat und sich auch durch das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren nicht beeindrucken ließ. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist unter diesen Umständen kaum noch vorstellbar. Die Bundesregierung sollte jetzt zunächst eine neue, mehr Rechtssicherheit schaffende EU-Richtlinie abwarten.
Der EuGH macht in seinem Urteil klare organisatorische und technische Vorgaben zur möglichen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Damit steigt der Aufwand für die Anbieter von Telekommunikation- und Internetdiensten. Für die deutsche Telekommunikationsbranche führte die Vorbereitung auf die Umsetzung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bereits in der Vergangenheit zu Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe. Sollte eine wie auch immer geartete Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzgeber gewollt sein, müssen die hierfür aufzuwendenden Investitionen der Netzbetreiber ausgeglichen werden."
Die Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik würden auch in Zukunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an der Prävention und Aufklärung von Straftaten mitwirken. Dazu bedürfe es klarer gesetzlicher Vorgaben. In dem hochsensiblen Bereich der Vorratsdatenspeicherung müsse dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel mit besonderem Augenmaß abgewogen werden. (Bitkom: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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