Bitkom gegen ein bürokratisches Pfandsystem


"Handys sind keine Dosen": Bitkom lehnt Pfand auf Handys ab - Alte Handys können auch in den kommunalen Abfallsammelstellen kostenlos abgegeben werden
Bürger horten rund 83 Millionen Alt-Handys zu Hause - Aber: Ein Pfand würde die bestehenden Rücknahmesysteme zerstören


(26.03.12) - Der Bitkom lehnt den Vorschlag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab, ein Pfand auf Mobiltelefone einzuführen. "Seit Jahren weisen wir auf die Problematik der Millionen Althandys in deutschen Haushalten hin. Wir freuen uns, dass die Grünen nun ebenfalls aktiv werden", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Ein Pfand-System für Handys ist aber genau der falsche Weg. Ein Pfand würde die bestehenden Rücknahmesysteme zerstören, und der bürokratische Aufwand läge in keinem Verhältnis zum angestrebten Nutzen. Handys sind keine Dosen", merkte Rohleder mit Anspielung auf das vor einigen Jahren eingeführte Dosenpfand an.

In den vergangenen Jahren haben alle großen Netzbetreiber Rücknahmesysteme für Handys aufgebaut. Die Altgeräte können per Post zurückgeschickt werden. Dazu können die Kunden portofreie Versandumschläge im Internet anfordern oder im Handy-Shop abholen. Einige Betreiber nehmen alte Handys auch direkt in den Geschäften entgegen. Wer sein Gerät zurückgibt, tut gleichzeitig etwas Gutes. Für jedes eingesandte Mobiltelefon spenden viele Unternehmen an Umweltorganisationen, soziale Einrichtungen oder andere Hilfsprojekte. Rohleder sagt: "Auf diesem Weg fließt jedes Jahr ein Millionenbetrag an karitative Organisationen. Mit einem Zwangspfand würde dieses Spendenverfahren praktisch gestoppt."

Alte Handys können auch in den kommunalen Abfallsammelstellen kostenlos abgegeben werden. Von dort gehen die Geräte an die Hersteller oder Recyclingunternehmen, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung sorgen.

Rohleder: "Handys werden im Schnitt nach spätestens drei bis vier Jahren ausgemustert. Ein Pfandsystem, das über solch lange Zeiträume verwaltet werden muss, erzeugt einen enormen bürokratischen Aufwand und ist praktisch kaum umsetzbar. Wir wissen von so genannten Cash-back-Aktionen der Unternehmen, dass so gut wie niemand ein funktionsfähiges Handy zurückgibt, nur weil er dafür ein paar Euro bekommt. Ein Pfand würde im besten Fall ins Leere laufen, im schlechteren Fall wäre es kontraproduktiv."

"Statt eines bürokratischen Pfandsystems sollte die Rückgabe der Handys für die Verbraucher möglichst leicht gemacht werden. Funktionsfähige Systeme sind vor allem einfach, Pfandsysteme sind kompliziert", so Rohleder. Bitkom verweist auf die orange Wertstofftonne, die Berliner Haushalten seit kurzem zur Verfügung steht. "In der orangenen Tonne können Elektronikgeräte bequem entsorgt und dann geordnet recycelt werden. Wir müssen die Hürden für die Verbraucher möglichst niedrig setzen, dann funktioniert auch die Rückgabe ", sagte Rohleder.

Laut einer Bitkom-Umfrage liegen rund 83 Millionen alte und ungenutzte Mobiltelefone in den heimischen Schubladen, in Kellern und auf Speichern. Insgesamt zwei Drittel (66 Prozent) der Verbraucher in Deutschland haben ein oder mehrere Mobiltelefone zu Hause, die sie nicht benutzen.

Rund 80 Prozent der verwendeten Materialien in einem Mobiltelefon können wiederverwertet werden. Darunter sind auch wertvolle Metalle wie Gold, Silber und Kupfer sowie seltene Erden. Rohleder: "Zwar sind die Rohstoff-Mengen in jedem einzelnen Handy gering, in Summe kann daraus ein erheblicher Beitrag zum schonenden Umgang mit knappen Ressourcen werden." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Mobiltelefone und Verwertung von Altgeräten

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen