Grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts


BVDW sieht Notwendigkeit des Urheberrechtsschutzes zugunsten der Rechteinhaber betont aber: Verbraucher dürfen durch ACTA nicht kriminalisiert werden
Der BVDW begrüßt die aktuelle politische Debatte zur Zukunft des Urheberrechts in der digitalen Welt


Matthias Ehrlich
Matthias Ehrlich "Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern", Bild: BVDW

(28.03.12) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hält Nachbesserungen am internationalen Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA für erforderlich und betont, dass Verbraucher nicht durch ACTA kriminalisiert werden dürfen. Der BVDW betont die Notwendigkeit des Urheberrechtsschutzes zugunsten der Rechteinhaber. Dieser darf aber nicht einseitig auf Kosten der Verbraucher, der Unternehmen der digitalen Wirtschaft oder der Vielfalt und Freiheit im Netz erfolgen.

Der BVDW regt daher eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts für einen modernen Rechtsrahmen an. Dieser muss Kreativität, Vielfalt und Freiheit in einen angemessenen Ausgleich bringen und insbesondere die Position der werkschaffenden Kreativen stärken.

BVDW fordert konstruktiven und gemeinsamen Dialog
Der BVDW begrüßt die aktuelle politische Debatte zur Zukunft des Urheberrechts in der digitalen Welt und unterstützt die Grundsatzentscheidung, schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen auch im Internet weiterhin konsequent zu verfolgen. Der BVDW fordert dazu einen konstruktiven und gemeinsamen Dialog von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, um ein besseres Verständnis bei den Verbrauchern für die Notwendigkeit des Urheberrechts zu schaffen. "Das Vorgehen, ACTA hinter nahezu vollständig verschlossenen Türen zu verhandeln, schürte bei den Verbrauchern Unsicherheit und Ängste. Zudem lassen die oft sehr weit gefassten und nicht eindeutigen Formulierungen von ACTA zu viel Interpretationsraum. Was wir stattdessen brauchen, ist ein für die Nutzer verständliches Urheberrecht", sagt Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident.

Verbraucher dürfen nicht kriminalisiert werden
Der BVDW kritisiert, dass ACTA weiter den umstrittenen Ansatz propagiert, die Verfolgung potenzieller Rechtsverstöße ohne richterliche Kontrolle in Vereinbarungen zwischen Rechteverwertern und Internetwirtschaft zu regeln. Dabei besteht die Gefahr, dass rechtsstaatliche Absicherungen der Betroffenen unterhöhlt werden: "Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind", betont Ehrlich. "Acta wirft außerdem datenschutzrechtliche Fragen auf, denn das Vertragswerk stellt je nach Auslegung die wichtige Neutralität von technischen Dienstleistern im Netz in Frage", so Ehrlich weiter.

Gesellschaftliche Veränderungen müssen berücksichtigt werden
Anstelle einer einseitigen Debatte über eine verschärfte Durchsetzung des Urheberrechts sollte eine breiter angelegte Debatte über die grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts zur Anpassung an die Realitäten der digitalen Welt geführt werden, wie Ehrlich schlussfolgert: "Ein moderner Rechtsrahmen für das Urheberrecht muss der Digitalisierung von Inhalten Rechnung tragen. So muss etwa das aktuelle Mediennutzungsverhalten der Verbraucher in sozialen Netzwerken als gesellschaftliche Veränderung und damit auch Veränderung des Rechtsempfindens berücksichtigt werden." (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen