Verbraucherzentrale Bundesverband: Novelliertes Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird Verbrauchern nicht zu ihrem Recht verhelfen Billen fordert die Bundesregierung auf, den Schadenersatz für Verbraucher effektiv möglich zu machen
(10.04.12) - Die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) für Verbraucher keinen messbaren Vorteil bringen. Zwar ist explizit ein Instrument zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen vorgesehen. "Dies wird aller Voraussicht nach jedoch in der Umsetzung scheitern", prophezeit vzbv-Vorstand Gerd Billen. Wiederholt hat die Praxis im Wettbewerbsrecht gezeigt, dass es nicht gelingt, Unternehmen vorsätzliches Handeln nachzuweisen und den tatsächlich entstandenen Schaden zu ermitteln. Die angepriesene Reform hat für den vzbv daher lediglich symbolischen Charakter.
Billen fordert die Bundesregierung auf, den Schadenersatz für Verbraucher effektiv möglich zu machen: "Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen muss erleichtert werden, damit geschädigte Verbraucher entschädigt werden." Dort wo keine individuelle Entschädigung möglich ist, müssten die Verbraucher kollektiv entschädigt werden. Möglich wäre dies, wenn ein Teil der Kartellstrafen dafür eingesetzt würde, die unabhängige Verbraucherberatung zu sichern und auszubauen. Der vzbv fordert, die im Zuge von Kartellverstößen ermittelten Unrechtsgewinne in vollem Umfang von den Handelsakteuren zurückzufordern.
Egal ob Kaffee, Brillen oder Badezimmer-Keramik – oftmals sind es die Verbraucher, die mehr zahlen, als sie müssten. Derzeit zahlen überführte Kartellsünder zwar ein Bußgeld in die Staatskasse, 2009 und 2010 waren es 564 Millionen Euro. "Bußgelder in Millionenhöhe klingen erst einmal viel, wenn allerdings Milliarden zu Unrecht erwirtschaftet wurden, sind dies Peanuts ohne Abschreckungseffekt", sagt Billen und weiter: "Wer bei Rot über die Ampel fährt und dadurch einen Unfall verursacht, erhält ein Bußgeld und Punkte in Flensburg wegen einer Rechtsverletzung und muss entstandenen Schaden ersetzen. Im Kartellrecht gehen nach die Geschädigten hingegen leer aus und müssen sehen, wo sie bleiben." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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