Auslegung zu Ungunsten der Wirtschaft?


DSGVO in Kraft: Langfristig überwiegen laut IT-Mittelstandsverband die Vorteile
Einmalaufwände zur Umsetzung betreffen den Mittelstand überproportional - Negative Berichterstattung erscheint dem Verband unverhältnismäßig



Seit dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) fokussiert langfristige Vorteile der Verordnung für Privatsphäre, digitale Datenmodelle und vor allem Harmonisierung der EU im Zeitalter der Globalisierung.

"Auf Dauer werden die Vorteile überwiegen. Einheitliche Regelungen lösen EU-weit einen Flickenteppich an Datenschutzgesetzen ab. Setzt sich allerdings eine einseitige Auslegung zu Ungunsten der Wirtschaft durch, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit innereuropäischer Digitalunternehmen und schließlich auch den Wohlstand empfindlich beeinträchtigen. Dennoch sind BigData- und KI-Geschäftsmodelle mit anonymisierten Daten nach unserer Rechtsauffassung einwilligungsfrei möglich", fasst Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und auch des Europa IT-Mittelstandsverbandes European DIGITAL SME Alliance a.i.s.b.l., die Auswirkungen zusammen.

Der Mittelstandsverband kritisiert allerdings die erheblichen Einmalaufwände zur Umsetzung der DSGVO-Prozesse im Mittelstand. Durch die zahlreichen neuen Melde-, Einwilligungs- und Dokumentationspflichten in der Verordnung entsteht ein enormer Bürokratieaufwand, der vom Mittelstand kaum zu bewältigen ist: "Die Kosten für den Mittelstand zur Umsetzung der DSGVO sind erheblich und marktverzerrend. Gemessen je Kundendatensatz oder je Umsatzeuro dürfte ein kleines Mittelstandsunternehmen tausendfach mehr belastet sein als die im Fokus stehenden Digitalkonzerne", beschwert sich Grün.

Diese Situation werde durch eine unverhältnismäßige Berichterstattung mit Verweis auf Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro bei Verstößen oder überzogenen Beispielen angeheizt: "Jetzt soll beispielsweise schon die Annahme einer Visitenkarte DSGVO relevant sein, man müsse dem Inhaber mitteilen, dass man Datenerfassung für bestimmte Zwecke beabsichtige und dafür am besten einen Prozess einrichten. Derlei Beispiele halte ich für überzogen und Panikmache", ergänzt Grün mit Hinweis auf die in der DSGVO in Art. 6 verankerten Erwägungsgründe, die eine Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten schlicht auch dann erlaubt, wenn die Person "vernünftigerweise" absehen kann, dass eine Datenverarbeitung erfolgt.

Der BITMi appelliert an Politik, Datenschutzbeauftragte, Aufsichtsbehörden und Gerichte, bei der Auslegung der DSGVO Maß zu halten und die Abwägungen im Sinne beider Seiten auszulegen. Deutschland sollte die nationalen Spielräume zur Auslegung der Verordnung nutzen und diese nicht zum Nachteil deutscher Unternehmen überregulieren. (Bitmi: ra)

eingetragen: 27.05.18
Newsletterlauf: 21.06.18

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen