Big Brother-Multisensor-Überwachung
Bundeskriminalamt versichert: Keine Beteiligung am EU-Forschungsprojekt "Indect"
"Partnerschaft" habe das BKA "aufgrund des umfassenden Überwachungsgedankens des Projektes abgelehnt"
(19.10.11) - In einer Mitteilung berichtete das ARD-Magazin "Kontraste" über das EU-Forschungsprojekt "Indect" ("Intelligent information system supporting observation, searching and detection of citizens in urban environment"), das sich mit der Entwicklung eines intelligenten Multisensor-Überwachungssystems befasst. In Deutschland seien die Universität Wuppertal und mehrere Firmen beteiligt. Der Geschäftsleiter einer dieser Firmen sagte im Kontraste-Interview, auch das Bundeskriminalamt (BKA) sei involviert: "Das BKA betreut, ist weiter beratend in diesem Projekt tätig, das heißt, sie stellen vor allem ihre Erfahrung aus der Praxis zur Verfügung", zitiert die Kontraste-Redaktion Nils Johanning von der Firma InnoTec Data. Das BKA "bestreite" dagegen auf Kontraste-Nachfrage jede Beteiligung an Indect, berichtete die Redaktion.
Diese Berichterstattung erwecke den Eindruck, das BKA sei bis heute an dem Projekt beteiligt.
Das BKA stellt richtig:
"Dem BKA wurde 2007 von Seiten der University of Science and Technology in Krakau, die mit der Leitung des Indect-Projektes betraut ist, eine Partnerschaft angeboten. Dies hat das BKA aufgrund des umfassenden Überwachungsgedankens des Projektes abgelehnt.
Seine Ablehnung hat das BKA seit 2007 mehrfach schriftlich zum Ausdruck gebracht, sowohl gegenüber der beauftragenden EU-Kommission als auch der Projektleitung von Indect.
Auf Bitten der Projektleitung hat das BKA im Jahr 2009 Indect-Beteiligten das BKA-eigene Projekt "Foto-Fahndung" vorgestellt. Dieses Projekt wurde 2007 mit überwiegend negativen Forschungsergebnissen vom BKA eingestellt. Dies war der alleinige und einmalige Beitrag des BKA zum Indect-Projekt.
Eine Betreuung oder Beratung des Indect-Projektes durch das BKA im Sinne der Darstellung von Nils Johanning hat nicht stattgefunden und ist auch künftig nicht vorgesehen. Auch eine Beteiligung des BKA an den Projektergebnissen ist nicht beabsichtigt.". (BKA: ra)
Meldungen: Kommentare und Meinungen
-
Bedrohungslage ganzheitlich verstehen
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
-
KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
-
Umsetzung der E-Rechnungspflicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
-
Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
-
VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."