Referentenentwurf zur "TKG-Novelle 2010"


Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht
Breko warnt vor einer "investitionshemmenden Regionalisierung" der Regulierung


(06.10.10) - Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass für die anstehende "TKG Novelle 2010" ist die Verpflichtung zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt den vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG.

In zwei wesentlichen Punkten hätten die vom Breko wiederholt vorgetragenen Forderungen Eingang in die TKG-Novelle gefunden. Die Forderung nach weiterhin konsequenter Regulierung von Vorleistungsprodukten der Telekom Deutschland und die Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen.

Beide Maßnahmen seien notwendig um den fairen Wettbewerbs im Telekommunikationssektor zu gewährleisten, beziehungsweise um Qualitätsvorgaben und vertragskonformes Verhalten, auch gegenüber der Telekom Deutschland, effektiv durchzusetzen, erläutert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Kritisch sieht der Breko die Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes in der TKG-Novelle. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz (§ 2 Absatz 3 Nr. 5 TKG-E), mit der Möglichkeit zu einer regionalen Differenzierung bei der Regulierung, erschwere Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. D

er Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorge unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und die Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen