Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht Breko warnt vor einer "investitionshemmenden Regionalisierung" der Regulierung
(06.10.10) - Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass für die anstehende "TKG Novelle 2010" ist die Verpflichtung zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt den vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG.
In zwei wesentlichen Punkten hätten die vom Breko wiederholt vorgetragenen Forderungen Eingang in die TKG-Novelle gefunden. Die Forderung nach weiterhin konsequenter Regulierung von Vorleistungsprodukten der Telekom Deutschland und die Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen.
Beide Maßnahmen seien notwendig um den fairen Wettbewerbs im Telekommunikationssektor zu gewährleisten, beziehungsweise um Qualitätsvorgaben und vertragskonformes Verhalten, auch gegenüber der Telekom Deutschland, effektiv durchzusetzen, erläutert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Kritisch sieht der Breko die Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes in der TKG-Novelle. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz (§ 2 Absatz 3 Nr. 5 TKG-E), mit der Möglichkeit zu einer regionalen Differenzierung bei der Regulierung, erschwere Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. D
er Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorge unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und die Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers. (Breko: ra)
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