Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht Breko warnt vor einer "investitionshemmenden Regionalisierung" der Regulierung
(06.10.10) - Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass für die anstehende "TKG Novelle 2010" ist die Verpflichtung zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt den vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG.
In zwei wesentlichen Punkten hätten die vom Breko wiederholt vorgetragenen Forderungen Eingang in die TKG-Novelle gefunden. Die Forderung nach weiterhin konsequenter Regulierung von Vorleistungsprodukten der Telekom Deutschland und die Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen.
Beide Maßnahmen seien notwendig um den fairen Wettbewerbs im Telekommunikationssektor zu gewährleisten, beziehungsweise um Qualitätsvorgaben und vertragskonformes Verhalten, auch gegenüber der Telekom Deutschland, effektiv durchzusetzen, erläutert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Kritisch sieht der Breko die Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes in der TKG-Novelle. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz (§ 2 Absatz 3 Nr. 5 TKG-E), mit der Möglichkeit zu einer regionalen Differenzierung bei der Regulierung, erschwere Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. D
er Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorge unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und die Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers. (Breko: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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