Novellierung des TKG zu begrüßen


Referentenentwurf der TKG-Novelle 2010: Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen
Regulierung des Telekommunikationsmarktes: Breko befürwortet ausdrücklich das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom


(19.11.10) - Der Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) war Thema der Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus Sicht des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) ist der vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG zu begrüßen.

Ausdrücklich befürwortet der Breko das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom. Dies sichert den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und die erforderlichen verlässlichen Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen zum Aufbau neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze.

Auch die - wiederholt vom Breko geforderte - Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen unterstützt der Breko explizit. "Eine solche Regelung ist zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben und vertragskonformen Verhalten gegenüber dem Ex-Monopolisten dringend erforderlich, damit schlechte Qualität wesentlicher Vorleistungsprodukte nicht folgenlos bleibt", erklärt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Kritik äußerte der Breko an der Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz mit der Möglichkeit zur regionalen Differenzierung erschwert Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Gerade in der aktuellen Aufbauphase neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze sind hohe Investitionen nötig, gleichzeitig werden Prognosen hinsichtlich des Ertrages des investierten Kapitals durch diesen neuen Regulierungsansatz noch schwieriger.

Der Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorgt unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und der Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers.

Die Vorschriften des Referentenentwurfs zum Kundenschutz und zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen begrüßt der Breko grundsätzlich. Jedoch bedürfen diese Regelungen, insbesondere zum Thema Anbieterwechsel nach Ansicht des Breko einer weiteren Präzisierung damit sich die erwünschten Verbesserungen realisieren lassen. Dazu hat der Breko konkrete Vorschläge zur Überarbeitung dieser Vorschriften beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingereicht. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen