Referentenentwurf der TKG-Novelle 2010: Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen Regulierung des Telekommunikationsmarktes: Breko befürwortet ausdrücklich das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom
(19.11.10) - Der Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) war Thema der Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus Sicht des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) ist der vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG zu begrüßen.
Ausdrücklich befürwortet der Breko das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom. Dies sichert den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und die erforderlichen verlässlichen Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen zum Aufbau neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze.
Auch die - wiederholt vom Breko geforderte - Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen unterstützt der Breko explizit. "Eine solche Regelung ist zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben und vertragskonformen Verhalten gegenüber dem Ex-Monopolisten dringend erforderlich, damit schlechte Qualität wesentlicher Vorleistungsprodukte nicht folgenlos bleibt", erklärt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Kritik äußerte der Breko an der Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz mit der Möglichkeit zur regionalen Differenzierung erschwert Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Gerade in der aktuellen Aufbauphase neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze sind hohe Investitionen nötig, gleichzeitig werden Prognosen hinsichtlich des Ertrages des investierten Kapitals durch diesen neuen Regulierungsansatz noch schwieriger.
Der Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorgt unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und der Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers.
Die Vorschriften des Referentenentwurfs zum Kundenschutz und zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen begrüßt der Breko grundsätzlich. Jedoch bedürfen diese Regelungen, insbesondere zum Thema Anbieterwechsel nach Ansicht des Breko einer weiteren Präzisierung damit sich die erwünschten Verbesserungen realisieren lassen. Dazu hat der Breko konkrete Vorschläge zur Überarbeitung dieser Vorschriften beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingereicht. (Breko: ra)
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