Novellierung des TKG zu begrüßen


Referentenentwurf der TKG-Novelle 2010: Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen
Regulierung des Telekommunikationsmarktes: Breko befürwortet ausdrücklich das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom


(19.11.10) - Der Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) war Thema der Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus Sicht des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) ist der vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagenen Weg bei der Novellierung des TKG zu begrüßen.

Ausdrücklich befürwortet der Breko das Festhalten des Gesetzgebers an der Ex-ante-Regulierung für wesentliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom. Dies sichert den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und die erforderlichen verlässlichen Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen zum Aufbau neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze.

Auch die - wiederholt vom Breko geforderte - Befugnis der Bundesnetzagentur zur Anordnung von Vertragsstrafen unterstützt der Breko explizit. "Eine solche Regelung ist zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben und vertragskonformen Verhalten gegenüber dem Ex-Monopolisten dringend erforderlich, damit schlechte Qualität wesentlicher Vorleistungsprodukte nicht folgenlos bleibt", erklärt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Kritik äußerte der Breko an der Überarbeitung der Ziele des Telekommunikationsgesetztes. Der neu eingefügte Regulierungsgrundsatz mit der Möglichkeit zur regionalen Differenzierung erschwert Investitionen in den notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Gerade in der aktuellen Aufbauphase neuer, leistungsfähiger Breitbandnetze sind hohe Investitionen nötig, gleichzeitig werden Prognosen hinsichtlich des Ertrages des investierten Kapitals durch diesen neuen Regulierungsansatz noch schwieriger.

Der Breko warnt an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Ein solcher Regulierungsansatz sorgt unnötig für zusätzliche Unsicherheit bei dringend erforderlichen Investitionen für den Breitbandausbau und der Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz, ergänzt Albers.

Die Vorschriften des Referentenentwurfs zum Kundenschutz und zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen begrüßt der Breko grundsätzlich. Jedoch bedürfen diese Regelungen, insbesondere zum Thema Anbieterwechsel nach Ansicht des Breko einer weiteren Präzisierung damit sich die erwünschten Verbesserungen realisieren lassen. Dazu hat der Breko konkrete Vorschläge zur Überarbeitung dieser Vorschriften beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingereicht. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen