eco fordert: Kein Gesetz im Eilverfahren


IT-Sicherheitsgesetz: Deutscher Schnellschuss statt europäischer Lösung
Prof. Michael Rotert:
"IT-Sicherheit ist ein hochkomplexes Thema, das nicht für Schnellschüsse taugt"

(29.04.13) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert das vom Bundesinnenministerium geplante "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme". Grundsätzlich ist das staatliche Interesse an einem hohen Sicherheitsniveau aus Sicht von eco begrüßenswert – der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf hilft aber nicht, dieses Ziel zu erreichen. Ohnehin ist der Zeitpunkt für ein nationales Gesetz verfrüht, da IT-Sicherheit ein internationales Thema ist und die EU eine entsprechende Regulierung vorbereitet.

Das gute Sicherheitsniveau ist ein klarer Standortvorteil für die deutsche Internetwirtschaft. Diesen hohen Standard halten die Unternehmen der Branche mittels einer bewährten und erfolgreichen Selbstregulierung. Aus Sicht von eco besteht daher kein Bedarf an starren gesetzlichen Regelungen, da Unternehmen bei neuen Bedrohungen ohnehin schneller reagieren müssen, als der Gesetzgeber dies vermag.

Der eco-Vorstandsvorsitzende Prof. Michael Rotert warnt zudem davor, kurz vor der Bundestagswahl ein Gesetz im Eilverfahren zu beschließen: "IT-Sicherheit ist ein hochkomplexes Thema, das nicht für Schnellschüsse taugt. Ich sehe nicht, wie in der kurzen Zeit bis zur Bundestagswahl aus dem jetzigen Entwurf noch eine praxistaugliche Fassung entstehen soll."

Weiterhin steht in Frage, ob eine nationale Regelung überhaupt sinnvoll ist. "Hackerangriffe erfolgen international, deshalb brauchen wir auch international abgestimmte Standards", betont Rotert. Die EU habe mit einer entsprechenden Regulierung bereits begonnen. "Warum sollten wir jetzt kleinteilige nationale Regeln etablieren, die in Kürze durch völlig andere – und wahrscheinlich praxisnähere – Standards abgelöst werden?", sagt der eco Vorstandsvorsitzende.

Als besseren Weg, die Sicherheit zu erhöhen, verweist eco auf erfolgreiche gemeinsame Projekte von Wirtschaft und Regierung: So hat eco mit Unterstützung vom Bundesministerium des Innern und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Anti-Botnet Beratungszentrum (www.botfrei.de) aufgebaut, das Internetnutzern kostenfrei hilft, ihre Computer von Schadprogrammen zu befreien und nachhaltig zu schützen. Mit dieser Erfahrung im Rücken leitet eco nun den Aufbau des Advanced Cyber Defence Centre (ACDC), bei dem 28 Partner aus 14 europäischen Ländern gemeinsam gegen Bot-Netze und Schadprogramme kämpfen. Ein Erfolg ist auch die Initiative-S (www.initiative-s.de) mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Mit dem eco Service können kleine und mittelständische Unternehmen kostenfrei ihre Webpräsenzen auf Schadprogramme prüfen lassen und erhalten Hilfe bei der Säuberung sowie Informationen zur Vorbeugung.

Solche gemeinsamen Projekte erhöhen in kurzer Zeit mehr die Sicherheit deutscher IT-Netze als ein neues IT-Sicherheitsgesetz. Eine ausführliche eco Stellungnahme zu dem Referentenentwurf steht im Downloadbereich unter recht.eco.de bereit. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen