Einführung einer europäischen Kollektivklage


Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher: vzbv begrüßt Kommissionsentscheidung zu Kollektivklagen
vzbv will aber keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass eine Klageindustrie entsteht


(25.10.10) - Die EU verfolgt weiterhin den Plan zur Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher. Mit ihrer Entscheidung hat die EU-Kommission den Weg für eine öffentliche Konsultation über die Einführung kollektiver Klagemöglichkeiten frei gemacht. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission sich nicht beirren lässt und anstrebt, geschädigte Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen", sagt Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Wir freuen uns auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung."

Auch der vzbv will keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass eine Klageindustrie entsteht, von der Rechtsanwälte profitieren, aber nicht die Verbraucher.

Ein prominentes Beispiel für die Notwendigkeit der Einführung eines kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments sind erfolgreiche Klagen des vzbv gegen irreführende Preiserhöhungsklauseln in Stromverträgen. Obwohl das Gericht festgestellt hatte, dass diese Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen und Verbraucher unangemessen benachteiligt werden, kam es nicht zu einer automatischen Entschädigung der Kunden. Diese müssen einzeln vor Gericht ziehen, um den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Mit der Einführung einer europäischen Kollektivklage könnten eine Vielzahl von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Tausch: "Es geht um eine faire Chance für Verbraucher, entstandenen Schaden auch angemessen geltend machen zu können." Am Ende würden aber von einer erleichterten Sammelklagemöglichkeit nicht nur die Verbraucher, sondern vor allem diejenigen Unternehmen profitieren, die sich kundenfreundlich und fair verhalten.

Die gebetsmühlenartig geäußerte Kritik von Wirtschaftsvertretern, mit dieser neuen Richtlinie werde eine neue Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild geschaffen, durch die sich vor allem gewiefte Anwälte bereichern, ist nach Ansicht des vzbv ein Ablenkungsmanöver. Der vzbv freut sich, dass diese Panikmache der Wirtschaft bei der EU-Kommission nicht auf fruchtbaren Boden gefallen ist. "Endlich können wir in eine sachliche Diskussion einsteigen, in der Argumente und Fakten zählen", freut sich Cornelia Tausch.

Im Oktober 2009 war eine Fortführung der Diskussion um die Einführung von kollektiven Klagemöglichkeiten unter anderem an der Intervention der Deutschen Bundesregierung gescheitert. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen