Einführung einer europäischen Kollektivklage


Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher: vzbv begrüßt Kommissionsentscheidung zu Kollektivklagen
vzbv will aber keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass eine Klageindustrie entsteht


(25.10.10) - Die EU verfolgt weiterhin den Plan zur Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher. Mit ihrer Entscheidung hat die EU-Kommission den Weg für eine öffentliche Konsultation über die Einführung kollektiver Klagemöglichkeiten frei gemacht. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission sich nicht beirren lässt und anstrebt, geschädigte Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen", sagt Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Wir freuen uns auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung."

Auch der vzbv will keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass eine Klageindustrie entsteht, von der Rechtsanwälte profitieren, aber nicht die Verbraucher.

Ein prominentes Beispiel für die Notwendigkeit der Einführung eines kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments sind erfolgreiche Klagen des vzbv gegen irreführende Preiserhöhungsklauseln in Stromverträgen. Obwohl das Gericht festgestellt hatte, dass diese Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen und Verbraucher unangemessen benachteiligt werden, kam es nicht zu einer automatischen Entschädigung der Kunden. Diese müssen einzeln vor Gericht ziehen, um den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Mit der Einführung einer europäischen Kollektivklage könnten eine Vielzahl von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Tausch: "Es geht um eine faire Chance für Verbraucher, entstandenen Schaden auch angemessen geltend machen zu können." Am Ende würden aber von einer erleichterten Sammelklagemöglichkeit nicht nur die Verbraucher, sondern vor allem diejenigen Unternehmen profitieren, die sich kundenfreundlich und fair verhalten.

Die gebetsmühlenartig geäußerte Kritik von Wirtschaftsvertretern, mit dieser neuen Richtlinie werde eine neue Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild geschaffen, durch die sich vor allem gewiefte Anwälte bereichern, ist nach Ansicht des vzbv ein Ablenkungsmanöver. Der vzbv freut sich, dass diese Panikmache der Wirtschaft bei der EU-Kommission nicht auf fruchtbaren Boden gefallen ist. "Endlich können wir in eine sachliche Diskussion einsteigen, in der Argumente und Fakten zählen", freut sich Cornelia Tausch.

Im Oktober 2009 war eine Fortführung der Diskussion um die Einführung von kollektiven Klagemöglichkeiten unter anderem an der Intervention der Deutschen Bundesregierung gescheitert. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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