FEA: Frauenquote ein eindimensionaler Eingriff in die unternehmerische Freiheit FEA fordert kompetenzorientierte Aufsichtsrats-Besetzung - Blick auf DAX 30 keineswegs ausreichend
(02.04.14) - Die kompetenzorientierte Besetzung von Aufsichtsräten ist nach Überzeugung der Financial Experts Association (FEA), Bremen, noch immer unzureichend ausgeprägt. Während DAX-Unternehmen ihre Besetzungsprozesse inzwischen professionalisiert haben und häufig konkrete Anforderungsprofile erstellen, ist dies in kleineren börsennotierten Unternehmen und nicht börsennotierten Unternehmen unverändert eine Ausnahme. Doch selbst in DAX-Unternehmen ist beispielsweise die Personalkompetenz deutlich unterrepräsentiert, wie eine aktuelle Kienbaum-Studie ergeben hat.
"Der starre Blick auf DAX-Unternehmen vernebelt die Wirklichkeit. Klar ist: Nur persönlich und finanziell unabhängige Aufsichtsräte, die den Vorstand oder die Geschäftsführer in ihren eigenen Kompetenzbereichen fordern und fördern können, leisten einen echten Mehrwert. Dafür reichen die Erkenntnis und die bewusste Entscheidung der Eigentümer – ob börsennotierte AG oder Familienunternehmen. Zusätzliche Gesetze und Regeln sind dafür nicht erforderlich. Kompetenz-Vielfalt und unternehmerisches Denken müssen eine zentrale Rolle in der Aufsichtsratsarbeit spielen, wenn das Kontrollgremium zur nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens beitragen soll", so FEA-Präsident Klaus Grimberg.
Die Frauenquote leiste dazu keinen Beitrag und sei ein eindimensionaler Eingriff in die unternehmerische Freiheit. "Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich – und zwar kompetenzbedingt. Das Geschlecht ist ein unzureichendes Kriterium und die Quote setzt deshalb den falschen Akzent", so FEA-Vorstand Prof. Dr. Peter Ruhwedel, der die Aufsichtsratsbesetzung wissenschaftlich untersucht.
Langfristige Besetzungsplanung FEA spricht sich für eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen aus, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich sind eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigert insbesondere in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie - wie bei einer starren Quote - in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken. (FEA: ra)
FEA: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen