Risikoorientierter Prüfungsansatz für die Bilanzüberprüfung Bankenverband zur Veröffentlichung der Methodik für den "Asset Quality Review" der EZB
(19.03.14) - Die EZB hat die Methodik des Asset Quality Review (AQR) im Rahmen eines Comprehensive Assessment (CA) vorgestellt. Dazu erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes:
"Die von der EZB orchestrierte Bilanzüberprüfung mit darauf aufbauenden Stresstests ist ein sinnvolles Unterfangen. Es wird dazu beitragen, Vertrauen in den europäischen Bankensektor wieder herzustellen. Der damit verbundene Aufwand ist für alle Beteiligten erheblich und bereits an der Belastungsgrenze. Wir begrüßen den von der EZB gewählten risikoorientierten Prüfungsansatz für die Bilanzüberprüfung. Die Auswahl der zu prüfenden Portfolien basiert auf den individuellen Risikoprofilen der jeweiligen Banken und das ist gut so. Denn verschiedene Banken müssen auch ihrem jeweiligen Risikoprofil entsprechend verschieden geprüft werden." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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