Unternehmen gegen Datenmissbrauch absichern


Ralf Schiemann, IQ-Net: "Das Scheitern der BKK Gesundheit beim Datenschutz ist ein so extremes Beispiel, dass man es keinem Lehrbuch abnehmen würde"
Wirkungsvolle Datenschutz-Konzepte ließen sich schon für wenige hundert Euro erstellen


(17.02.10) - Die Datenschutz-Panne der BKK Gesundheit wäre kostengünstig vermeidbar. "Keine 1.000 Euro hätte die größte deutsche Krankenkasse in ein Datenschutzkonzept investieren müssen, um ihre 1,5 Millionen Versicherten wirkungsvoll vor dem jetzt von Kontraste öffentlich gemachten Datenschutz-Gau zu bewahren." Das sagt Ralf Schiemann, Vorstand der IT-Sicherheits-Spezialistin IQ-Net AG.

"Das Scheitern der BKK Gesundheit beim Datenschutz ist ein so extremes Beispiel, dass man es keinem Lehrbuch abnehmen würde", sagt Ralf Schiemann. Praktisch alle relevanten Sicherheitsaspekte seien verletzt worden. Es sehe so aus, als habe es keine wirkungsvolle Datenschutzrichtlinie gegeben, die Umsetzung einer solchen durch alle eingebundenen Subunternehmer wurde scheinbar nie überprüft und sichergestellt.

Die Zugänge für externe Mitarbeiter wären unzureichend geschützt gewesen, diese hätten zudem ihre eigenen, privaten Computer für die Arbeit verwenden und ungehindert sensible Datensätze von Versicherten auf ihren privaten Rechnern speichern können.

"Dass die Krankenkasse jetzt erpresst wird, ist tragisch, aber die logische Konsequenz dieser Nachlässigkeit", sagt Schiemann weiter.

Ein wirkungsvolles Schutzkonzept für sensible Daten wie die von versicherten Patienten zu erstellen, koste deutlich weniger als die Schadenersatzklagen, auf die sich die BKK Gesundheit jetzt einstellen müsse.

"Für jede Art von Call Center-Service lassen sich kostengünstig Konzepte erstellen. Je nach Komplexität sind verlässliche Konzepte, die das Unternehmen gegen Datenmissbrauch absichern, schon für wenige hundert Euro zu haben", sagt Schiemann.

Die BKK Gesundheit hätte durchgängig gepatzt: Die Krankenkasse hääte eine externe Firma für Telefon-Hotlines beauftragt, die ihrerseits ein Subunternehmer beauftragt hätte, das die Kundenberatung schließlich an ungelernte Hilfskräfte auslagerte. Die Hilfskräfte wären nicht auf ihre Verlässlichkeit hin überprüft worden. Um an die nötigen Datensätze der Versicherten zu kommen, hätten sich die Hilfskräfte mit ihren privaten Computern in die Datenbank der Krankenkasse eingeloggt. Der Abruf von Daten wäre nicht überprüft worden. (IQ-Net: ra)

Lesen Sie auch:
BKK Gesundheit räumt Versäumnisse ein

IQ-Net: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen