System zur Geldwäschebekämpfung effektiv


Bundeskriminalamt weist Vorwurf von Sicherheitslücken bei der Geldwäschebekämpfung zurück
Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeite, würden die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre dokumentieren


(08.02.10) - In ihrer Ausgabe vom Freitag (5. Februar 2009) berichtet die Bild-Zeitung, dass in einem Berichtsentwurf der internationalen Finanzarbeitsgruppe FATF bei der OECD "potenzielle Sicherheitslücken" bei der Geldwäscheabteilung des Bundeskriminalamts (BKA) angeprangert würden.

Das BKA stellt hierzu fest:
>> Der Berichtsentwurf der FATF ist dem BKA bekannt. Die abschließende Beratung des Berichts wird in der Plenumssitzung der FATF vom 17. bis 19.02.2010 erfolgen.

>> Gleichwohl kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt die sich abzeichnende Kritik am BKA zurückgewiesen werden: Es gibt keine Sicherheitslücken in der Geldwäscheabteilung des BKA. So lässt die Kritik fehlender besonderer Zugangssperren zur im BKA angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) außer Acht, dass der Zugang zu diesen Büros den gleichen hohen Sicherheitsstandards entspricht, die für den Zugang zu allen BKA-Liegenschaften gelten. Selbstverständlich sind alle Liegenschaften des BKA einschließlich der FIU gesichert und auch die dort verarbeiteten Daten mit besonderen IT-Sicherheitsvorkehrungen geschützt.

>> Im Übrigen bemängeln die Prüfer im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung u. a. eine angeblich unzureichende organisatorische Umsetzung der FATF-Vorgaben, nicht jedoch die Aufgabenwahrnehmung des BKA selbst. Die Prüfer legen hierbei eine sehr formelle Betrachtungsweise der Prüfungskriterien zugrunde. Dies ist mit der in Deutschland gewählten dezentralen Organisation der Geldwäschebekämpfung nicht vereinbar, die durch den föderalen Aufbau Deutschlands begründet ist. So werden Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland wegen der Bedeutung der Sache parallel von den Landeskriminalämtern und dem BKA bearbeitet und nicht - wie international weit verbreitet - nur durch eine allein zuständige zentrale "Geldwäschebekämpfungsbehörde".

>> Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeitet, dokumentieren die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre. So sind die Verdachtsmeldungen seit 1995 tendenziell angestiegen und haben sich seitdem mehr als verdreifacht: Die Zahl der gemeldeten Verdachtsanzeigen lag im Jahr 1995 noch bei 2.759 und stieg bis 2009 auf über 9.000 Anzeigen an. Insgesamt wurden von 1995 bis 2009 über 94.000 Verdachtsanzeigen erstattet.

>> Auch die Prüfer attestieren in der Zusammenfassung des aktuellen Berichtsentwurfs, dass Deutschland in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergriffen hat und dass dies zu einer vergleichsweise hohen Zahl von Geldwäschestrafverfahren und von Beschlagnahmeverfügungen geführt hat. So wurden 2008 in Deutschland 7.349 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet, die - in der Regel - auch zu Ermittlungsverfahren bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden führten. Nur ca. 25 Prozent dieser Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften wieder eingestellt. Dies ist im internationalen Vergleich ein Beleg für die Effektivität des deutschen Systems zur Geldwäschebekämpfung. (Bundeskriminalamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen