System zur Geldwäschebekämpfung effektiv


Bundeskriminalamt weist Vorwurf von Sicherheitslücken bei der Geldwäschebekämpfung zurück
Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeite, würden die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre dokumentieren


(08.02.10) - In ihrer Ausgabe vom Freitag (5. Februar 2009) berichtet die Bild-Zeitung, dass in einem Berichtsentwurf der internationalen Finanzarbeitsgruppe FATF bei der OECD "potenzielle Sicherheitslücken" bei der Geldwäscheabteilung des Bundeskriminalamts (BKA) angeprangert würden.

Das BKA stellt hierzu fest:
>> Der Berichtsentwurf der FATF ist dem BKA bekannt. Die abschließende Beratung des Berichts wird in der Plenumssitzung der FATF vom 17. bis 19.02.2010 erfolgen.

>> Gleichwohl kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt die sich abzeichnende Kritik am BKA zurückgewiesen werden: Es gibt keine Sicherheitslücken in der Geldwäscheabteilung des BKA. So lässt die Kritik fehlender besonderer Zugangssperren zur im BKA angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) außer Acht, dass der Zugang zu diesen Büros den gleichen hohen Sicherheitsstandards entspricht, die für den Zugang zu allen BKA-Liegenschaften gelten. Selbstverständlich sind alle Liegenschaften des BKA einschließlich der FIU gesichert und auch die dort verarbeiteten Daten mit besonderen IT-Sicherheitsvorkehrungen geschützt.

>> Im Übrigen bemängeln die Prüfer im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung u. a. eine angeblich unzureichende organisatorische Umsetzung der FATF-Vorgaben, nicht jedoch die Aufgabenwahrnehmung des BKA selbst. Die Prüfer legen hierbei eine sehr formelle Betrachtungsweise der Prüfungskriterien zugrunde. Dies ist mit der in Deutschland gewählten dezentralen Organisation der Geldwäschebekämpfung nicht vereinbar, die durch den föderalen Aufbau Deutschlands begründet ist. So werden Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland wegen der Bedeutung der Sache parallel von den Landeskriminalämtern und dem BKA bearbeitet und nicht - wie international weit verbreitet - nur durch eine allein zuständige zentrale "Geldwäschebekämpfungsbehörde".

>> Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeitet, dokumentieren die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre. So sind die Verdachtsmeldungen seit 1995 tendenziell angestiegen und haben sich seitdem mehr als verdreifacht: Die Zahl der gemeldeten Verdachtsanzeigen lag im Jahr 1995 noch bei 2.759 und stieg bis 2009 auf über 9.000 Anzeigen an. Insgesamt wurden von 1995 bis 2009 über 94.000 Verdachtsanzeigen erstattet.

>> Auch die Prüfer attestieren in der Zusammenfassung des aktuellen Berichtsentwurfs, dass Deutschland in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergriffen hat und dass dies zu einer vergleichsweise hohen Zahl von Geldwäschestrafverfahren und von Beschlagnahmeverfügungen geführt hat. So wurden 2008 in Deutschland 7.349 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet, die - in der Regel - auch zu Ermittlungsverfahren bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden führten. Nur ca. 25 Prozent dieser Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften wieder eingestellt. Dies ist im internationalen Vergleich ein Beleg für die Effektivität des deutschen Systems zur Geldwäschebekämpfung. (Bundeskriminalamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen