Steuerdaten-CD-Kauf und Grundgesetz
Piratenpartei gegen den Kauf der Steuerdaten-CD: Es gebe keinen "guten" oder "schlechten" Rechtsbruch
Datenschutz könne man nicht nur dann als Grundrecht zugestehen, wenn dadurch keine fiskalen Nachteile entstehen
(08.02.10) - Aktuell wird in der Regierung darüber diskutiert, eine CD mit persönlichen Kontodaten gegen Geld zu erwerben, die möglicherweise Hinweise auf Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe offenlegt. Mittlerweile haben sich sowohl die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble für den Erwerb der Daten ausgesprochen.
Die Piratenpartei lehnt den Ankauf dieser Daten ab. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, mit nicht rechtstaatlichen Mitteln mutmaßliche Straftäter zu verfolgen. Ein Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze gebunden fühlt, verliere seine Glaubwürdigkeit.
Die Piratenpartei mache sich diese Aussage nicht leicht, denn sie erkenne das Recht des Staates auf Steuereinnahmen an und empfinde die Nicht-Verfolgung von Steuerhinterziehern als eine sehr beklagenswerte Gerechtigkeitslücke, die den ehrlichen Steuerzahler wesentlich benachteilige. Eine Befürwortung des Ankaufes von Daten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig erlangt wurden, sende aber ein grundlegend falsches Signal. Es gebe keinen "guten" oder "schlechten" Rechtsbruch und Datenschutz könne man nicht nur dann als Grundrecht zugestehen, wenn dadurch keine fiskalen Nachteile entstehen. Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass auch gegenüber Unschuldigen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Rechtsbruch – auch und insbesondere durch den Staat – sei immer abzulehnen.
Die großen Einnahmeausfälle durch Steuerhinterziehung dürften nach Meinung der Piratenpartei nicht dadurch bekämpft werden, dass man durch Belohnungen zum Diebstahl von Daten animiere. Das Geld für die Beschaffung dieser CD wäre besser in der dringend notwendigen Reform des Steuerrechts angelegt. Auch müsse die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bei der Kontrolle von Vermögen im jeweiligen Land verbessert werden. So könnte sich die Bundesrepublik Deutschland auch davor schützen, dass sie in Zukunft wieder in eine derartige moralische Zwickmühle gerate.
Bernd Schlömer, Bundesschatzmeister der Piratenpartei, sagt dazu:
"Die derzeit in der breiten Öffentlichkeit geführte Debatte über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Daten lenkt von der eigentlichen Kernproblematik ab: Einem einfachen, transparenten und vor allen Dingen fairen Steuersystem, welches nicht von Interessengruppierungen beeinflusst wird. Hier bieten die Verlautbarungen und das Verhalten der Regierungsparteien weiterhin keinerlei Hoffnung auf echte Systemänderung."
Unser Staat könne nicht zunächst den sogenannten "Hackerparagraphen" §202a StGB (Ausspähen von Daten) erlassen, dann aber Verletzer dieses Paragraphen mit Millionensummen belohnen.
Die Piratenpartei ist außerdem der Meinung, dass die deutsche Praxis abzustellen ist, unrechtmäßig erlangte Beweise in gerichtlichen Verfahren zu verwenden. Für widerrechtlich erlangte Beweismittel sei ein Beweisverwertungsverbot gesetzlich zu verankern. (Piratenpartei: ra)
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