Schutzlücken für Hinweisgeber


Fehlender Whistleblower-Schutz: Lieber illegal als Skandal?
Korruption und Gesetzesverstöße am Arbeitsplatz aufdecken

(14.12.15) - Zu dem Rechtsgutachten des Deutschen Gewerkschaftsbunds, wonach Deutschland internationale Verpflichtungen und Standards zum Schutz von Hinweisgebern auf Missstände missachtet, erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei):

"Deutschland bietet Insidern, die Korruption und Gesetzesverstöße an ihrem Arbeitsplatz aufdecken, keinen Schutz. Mit Vorratsdatenspeicherung und dem Verbot der 'Datenhehlerei' wird Whistleblowing sogar aktiv erschwert. Das lässt nur einen Schluss zu: Union und SPD ist es lieber, dass Gesetze gebrochen werden als dass Skandale ans Licht kommen und Konsequenzen gezogen werden müssen.

Ein von uns Piraten beauftragtes und nun auch vom DGB-Experten zitiertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hat ergeben, dass gerade im öffentlichen Dienst der bundesrechtliche Schutz von Hinweisgebern 'weitestgehend ungeklärt' ist. Auf der sicheren Seite sind Staatsbedienstete erschreckenderweise nur, wenn sie bei Korruption oder anderen Straftaten schweigen. Die Schicksale der BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst oder der Mitarbeiterin des Anti-Korruptionsbeauftragten, die ihren Vorgesetzten wegen Korruption angezeigt hat, schrecken von Zivilcourage ab, und sie sollen dies offensichtlich auch.

Zur Umgehung der gefährlichen bundesrechtlichen Schutzlücken für Hinweisgeber bleibt nur eins: Bund und Länder müssen Systeme zur anonymen Meldung von Straftaten einrichten, die eine anonyme Kommunikation mit ihnen ermöglichen. Das Internetsystem des niedersächsischen Landeskriminalamts für Korruptionsdelikte zeigt, wie gut das funktionieren kann." (Piratenpartei: ra)


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