Urheberrechtsverfahren am EUGH


Piratenpartei: Keine pauschalen Abgaben für Speicherkarten
Piratenpartei plädiert dafür, die Rechte und Interessen der Nutzer in den Vordergrund zu stellen, anstatt nur das Profitinteresse großer Konzerne zu berücksichtigen

(15.07.14) – Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Pedro Cruz Vilallon, hat seinen Schlussantrag zum Rechtsstreit zwischen Copydan Båndkopi und Nokia vorgelegt. Darin postuliert er die grundsätzliche Vereinbarkeit pauschaler Urheberrechtsabgaben auf Speicherkarten in mobilen Endgeräten mit dem aktuellen europäischen Recht.

Der Beauftragte der Piratenpartei für das Urheberrecht, Bruno Kramm, kommentiert: "Mit diesem Antrag widerspricht der Generalanwalt dem Padawan-Urteil, in dem festgesetzt wurde, dass für die Entrichtung von Lizenzabgaben für Speicherkarten keine Pauschalbeträge auf Datenträger erhoben werden dürfen. Auch bei Speicherkarten in Handys handelt es sich um Datenträger, die in den meisten Fällen zum Speichern selbst geschossener Fotos und Videos oder für Programme und Apps genutzt werden. Darüber hinaus muss die Mehrfachlizenzierung für Speicherkarten, Geräte und ganze Ketten von Gerätebestandteilen mit Speicher- und Zwischenspeicherfunktion dringend gedeckelt werden. Insbesondere wenn, wie bei den meisten Handynutzern,
bereits eine Lizenzabgabe entrichtet wurde, beispielsweise über Käufe bei iTunes, oder Streamingdienste wie spotify.

Hinzu kommt, dass für Handys und Smartphones von der GEMA eine unangemessen hohe Geräteabgabe im bisher nicht beigelegten Tarifstreit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(Bitkom) gefordert wird, die im Vergleich zu MP3-Playern bis zu 36.- Euro höher liegt.

Zu guter Letzt ist gerade die intransparente und unfaire Verteilung dieser Pauschalabgaben bei den Verwertungsgesellschaften zweifelhaft, denn die Vielzahl der Künstler und Urheber mit kleinen und mittleren Einkünften und ohne starke Verlagslobby geht bei der Verteilung dieser Gelder weitgehend leer aus. So bekommt das Wort Leermedienabgabe eine zynische Doppelbedeutung."

Das Urteil in dem betreffenden Verfahren wird für den Herbst dieses Jahres erwartet. Die Piratenpartei plädiert dafür, die Rechte und Interessen der Nutzer in den Vordergrund zu stellen, anstatt nur das Profitinteresse großer Konzerne zu berücksichtigen.

Quellen:
Der Schlussantrag im Wortlaut:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=153781&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=432278

Das "Padawan-Urteil" im Wortlaut:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2010-10/cp100106de.pdf
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen