Nicht mit EU-Recht vereinbar


Beseitigung der Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht
GdP: EuGH-Entscheidung ist wichtiger Etappensieg

(07.07.14) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH,) wonach eine Einstufung von Beamten nach Lebensalter diskriminierend und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: "Auf diesen Termin haben hunderte GdP-Kolleginnen und Kollegen gewartet. Damit ist ein wichtiger Etappensieg geschafft."

Hintergrund waren Klagen der GdP wegen altersdiskriminierender Besoldung durch die Dienstaltersstufen. Nachdem der EuGH damit die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht hat, so der GdP-Vorsitzende, sei nun die Frage der Verjährung nach nationalem Recht zu klären. Ebenso werde eine Ausgleichszahlung zu leisten sein, jedoch werde über die Höhe nach nationalem Recht entschieden.

GdP-Vorsitzender Malchow: "Damit ist auch klar, dass mit der Überleitung in das neue System der Erfahrungsstufen, sich die Altersdiskriminierung dort nicht fortsetzt. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Eine Entscheidung erwarten wir noch in diesem Jahr." (GdP: ra)

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