Beseitigung der Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht GdP: EuGH-Entscheidung ist wichtiger Etappensieg
(07.07.14) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH,) wonach eine Einstufung von Beamten nach Lebensalter diskriminierend und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: "Auf diesen Termin haben hunderte GdP-Kolleginnen und Kollegen gewartet. Damit ist ein wichtiger Etappensieg geschafft."
Hintergrund waren Klagen der GdP wegen altersdiskriminierender Besoldung durch die Dienstaltersstufen. Nachdem der EuGH damit die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht hat, so der GdP-Vorsitzende, sei nun die Frage der Verjährung nach nationalem Recht zu klären. Ebenso werde eine Ausgleichszahlung zu leisten sein, jedoch werde über die Höhe nach nationalem Recht entschieden.
GdP-Vorsitzender Malchow: "Damit ist auch klar, dass mit der Überleitung in das neue System der Erfahrungsstufen, sich die Altersdiskriminierung dort nicht fortsetzt. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Eine Entscheidung erwarten wir noch in diesem Jahr." (GdP: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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