Beseitigung der Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht GdP: EuGH-Entscheidung ist wichtiger Etappensieg
(07.07.14) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH,) wonach eine Einstufung von Beamten nach Lebensalter diskriminierend und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: "Auf diesen Termin haben hunderte GdP-Kolleginnen und Kollegen gewartet. Damit ist ein wichtiger Etappensieg geschafft."
Hintergrund waren Klagen der GdP wegen altersdiskriminierender Besoldung durch die Dienstaltersstufen. Nachdem der EuGH damit die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht hat, so der GdP-Vorsitzende, sei nun die Frage der Verjährung nach nationalem Recht zu klären. Ebenso werde eine Ausgleichszahlung zu leisten sein, jedoch werde über die Höhe nach nationalem Recht entschieden.
GdP-Vorsitzender Malchow: "Damit ist auch klar, dass mit der Überleitung in das neue System der Erfahrungsstufen, sich die Altersdiskriminierung dort nicht fortsetzt. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Eine Entscheidung erwarten wir noch in diesem Jahr." (GdP: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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