Bankenverband zum Gutachten der Monopolkommission


Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken wenig zielführend
Erste Ankündigungen der Ratingagenturen, zukünftig etwaige implizite Staatsgarantien nicht mehr zu berücksichtigen, belegen, dass die neuen Instrumente keine Papiertiger sind

(18.07.14) - Der Bankenverband begrüßt die grundsätzlich positive Beurteilung des europäischen Abwicklungsmechanismus durch die Monopolkommission. "Wir sind ein gutes Stück weiter als vor der Finanzmarktkrise", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dies würde auch von der Monopolkommission grundsätzlich so gesehen. "Nun sollte dem neuen Aufsichtskonzept Zeit zur Bewährung gegeben werden. Dies schließt die von der Monopolkommission geforderte laufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismen nicht aus", so Kemmer weiter. Erste Ankündigungen der Ratingagenturen, zukünftig etwaige implizite Staatsgarantien nicht mehr zu berücksichtigen, belegten überdies, dass die neuen Instrumente keine Papiertiger seien.

Die Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken hält Kemmer für wenig zielführend. Bereits nach derzeitiger Rechtslage müsse ein Institut so aufgestellt sein, dass es sanierungs- und abwicklungsfähig ist - im Ernstfall muss es insbesondere ohne Gefahren für die Finanzmarktstabilität abgewickelt werden können. Gäbe es Hindernisse, müssten diese beseitigt werden.

Kritisch sieht Kemmer die Forderung der Kommission nach einer verbindlichen Leverage Ratio. Diese werde die Systemstabilität nicht verbessern: im Gegenteil: "Eine Leverage Ratio könnte sogar Anreize bieten, risikoreichere Geschäfte einzugehen, da sie nicht risikosensitiv ist. Die Ratio ist zu einfach, um in einer komplexen Bankenwelt einen sinnvollen Beitrag zur Bankenaufsicht leisten zu können", warnte Kemmer.

Zu Recht weise die Monopolkommission allerdings auf die Besonderheiten des deutschen Drei-Säulen-Systems hin. Eine Diskussion über die transparentere Gestaltung der Verbundzusammenarbeit kann auch in Hinblick auf mögliche systemische Risiken nur begrüßt werden, so Kemmer. Im Zeitalter der wachsenden Bedeutung des Internets könne die Frage nach einer Berechtigung der gesetzlichen Verankerung des Regionalprinzips durchaus gestellt werden. (Bankenverband: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen