Bankenverband zum Gutachten der Monopolkommission


Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken wenig zielführend
Erste Ankündigungen der Ratingagenturen, zukünftig etwaige implizite Staatsgarantien nicht mehr zu berücksichtigen, belegen, dass die neuen Instrumente keine Papiertiger sind

(18.07.14) - Der Bankenverband begrüßt die grundsätzlich positive Beurteilung des europäischen Abwicklungsmechanismus durch die Monopolkommission. "Wir sind ein gutes Stück weiter als vor der Finanzmarktkrise", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dies würde auch von der Monopolkommission grundsätzlich so gesehen. "Nun sollte dem neuen Aufsichtskonzept Zeit zur Bewährung gegeben werden. Dies schließt die von der Monopolkommission geforderte laufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismen nicht aus", so Kemmer weiter. Erste Ankündigungen der Ratingagenturen, zukünftig etwaige implizite Staatsgarantien nicht mehr zu berücksichtigen, belegten überdies, dass die neuen Instrumente keine Papiertiger seien.

Die Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken hält Kemmer für wenig zielführend. Bereits nach derzeitiger Rechtslage müsse ein Institut so aufgestellt sein, dass es sanierungs- und abwicklungsfähig ist - im Ernstfall muss es insbesondere ohne Gefahren für die Finanzmarktstabilität abgewickelt werden können. Gäbe es Hindernisse, müssten diese beseitigt werden.

Kritisch sieht Kemmer die Forderung der Kommission nach einer verbindlichen Leverage Ratio. Diese werde die Systemstabilität nicht verbessern: im Gegenteil: "Eine Leverage Ratio könnte sogar Anreize bieten, risikoreichere Geschäfte einzugehen, da sie nicht risikosensitiv ist. Die Ratio ist zu einfach, um in einer komplexen Bankenwelt einen sinnvollen Beitrag zur Bankenaufsicht leisten zu können", warnte Kemmer.

Zu Recht weise die Monopolkommission allerdings auf die Besonderheiten des deutschen Drei-Säulen-Systems hin. Eine Diskussion über die transparentere Gestaltung der Verbundzusammenarbeit kann auch in Hinblick auf mögliche systemische Risiken nur begrüßt werden, so Kemmer. Im Zeitalter der wachsenden Bedeutung des Internets könne die Frage nach einer Berechtigung der gesetzlichen Verankerung des Regionalprinzips durchaus gestellt werden. (Bankenverband: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen