Datenherausgabe bei Bewertungsportalen nur mit Erlaubnis BvD bewertet Urteil als einen Schritt zu mehr Rechtsklarheit im Umgang mit Nutzerdaten
(22.07.14) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Anspruch gegen einen Internetportalbetreiber auf Herausgabe der Anmeldedaten von Benutzern gibt (Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13). Mit dem Urteil stellt das Gericht das allgemeine Datenschutzprinzip deutlich in den Vordergrund, wonach personenbezogene Daten nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche Befugnis vorliegt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Vorschriften des hier greifenden Telemediengesetzes eine enge Zweckbindung für die Anmeldedaten setzen. Die Gründe, die im entschiedenen Fall zur Herausgabe der Daten angeführt wurden, sind nach Ansicht des Gerichtes nicht von der gesetzlichen Befugnis gedeckt gewesen.
Diese eng am Wortlaut des Gesetzes erfolgte Entscheidung sieht der BvD als einen Schritt zu mehr Rechtsklarheit im Umgang mit Anmeldedaten von Benutzern von Bewertungsportalen. Im entschiedenen Fall wehrte sich ein Arzt gegen unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Ärztebewertungsportal und verlangte die Angaben von bestimmten Nutzern. Das Gericht hat die Herausgabe aufgrund der strengen Zweckbindung dieser Daten gemäß § 12 Telemediengesetzes verneint und die im Gesetz vorgesehene Pseudonymisierung als Schutzmechanismus gegenüber dem Zugriff von Dritten hervorgehoben. Für die häufig im Datenschutz anzutreffende Abwägung von Interessen blieb dort kein Anwendungsraum mehr.
"Das Urteil macht deutlich, dass es in erster Linie auf die genaue gesetzliche Regelung zum Umgang mit Daten ankommt. Das ist zu begrüßen, weil dies das grundlegende europäische Datenschutzprinzip vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stärkt und für die Praxis Rechtsklarheit schafft", erklärt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. Das Datenschutzprinzip mache den Datenschutz auch nicht zum Täterschutz, im Gegenteil: im Falle eines Straftatverdachts bestehen für Ermittlungsbehörden verschiedene gesetzliche Befugnisse, Daten zur Verfolgung von Straftaten zu erlangen. (BvD: ra)
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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