Datenherausgabe bei Bewertungsportalen nur mit Erlaubnis BvD bewertet Urteil als einen Schritt zu mehr Rechtsklarheit im Umgang mit Nutzerdaten
(22.07.14) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Anspruch gegen einen Internetportalbetreiber auf Herausgabe der Anmeldedaten von Benutzern gibt (Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13). Mit dem Urteil stellt das Gericht das allgemeine Datenschutzprinzip deutlich in den Vordergrund, wonach personenbezogene Daten nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche Befugnis vorliegt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Vorschriften des hier greifenden Telemediengesetzes eine enge Zweckbindung für die Anmeldedaten setzen. Die Gründe, die im entschiedenen Fall zur Herausgabe der Daten angeführt wurden, sind nach Ansicht des Gerichtes nicht von der gesetzlichen Befugnis gedeckt gewesen.
Diese eng am Wortlaut des Gesetzes erfolgte Entscheidung sieht der BvD als einen Schritt zu mehr Rechtsklarheit im Umgang mit Anmeldedaten von Benutzern von Bewertungsportalen. Im entschiedenen Fall wehrte sich ein Arzt gegen unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Ärztebewertungsportal und verlangte die Angaben von bestimmten Nutzern. Das Gericht hat die Herausgabe aufgrund der strengen Zweckbindung dieser Daten gemäß § 12 Telemediengesetzes verneint und die im Gesetz vorgesehene Pseudonymisierung als Schutzmechanismus gegenüber dem Zugriff von Dritten hervorgehoben. Für die häufig im Datenschutz anzutreffende Abwägung von Interessen blieb dort kein Anwendungsraum mehr.
"Das Urteil macht deutlich, dass es in erster Linie auf die genaue gesetzliche Regelung zum Umgang mit Daten ankommt. Das ist zu begrüßen, weil dies das grundlegende europäische Datenschutzprinzip vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stärkt und für die Praxis Rechtsklarheit schafft", erklärt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. Das Datenschutzprinzip mache den Datenschutz auch nicht zum Täterschutz, im Gegenteil: im Falle eines Straftatverdachts bestehen für Ermittlungsbehörden verschiedene gesetzliche Befugnisse, Daten zur Verfolgung von Straftaten zu erlangen. (BvD: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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