Gesetzesentwurf zur EU-Geldwäscherichtlinie: Transparenzregister lückenhaft Transparency Deutschland fordert einen freien Zugriff für jedermann
Der in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses thematisierte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der vierten Antigeldwäscherichtlinie der EU ist an entscheidenden Stellen lückenhaft. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen und Stiftungen künftig ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein bundesweites Transparenzregister melden müssen. Eine wichtige Maßnahme, doch wer in das Register Einsicht hat und welche Konsequenzen entstehen, wenn Unternehmen angeben, ihre Eigentümer nicht zu kennen – das ist nicht zufrieden stellend geregelt. „Wir begrüßen die Einführung des Transparenzregisters. Dies kann ein mächtiges Instrument im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung werden. Doch durch Lücken in der Umsetzung wird das Transparenzregister nicht die erhoffte Wirkung entfalten“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.
Transparency Deutschland kritisiert den beschränkten Zugriff auf das Register. Journalisten und Nichtregierungsorganisationen können nur dann Einblick erhalten, wenn sie berechtigtes Interesse nachweisen können. Transparency Deutschland fordert einen freien Zugriff für jedermann. „Auch der Bürger sollte als Anleger, Mieter und Kautionszahler oder Käufer und Leister von Anzahlungen berechtigt sein, zu wissen, wer wirtschaftlich hinter seinen Vertragspartnern steht“, sagt Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.
Der vorliegende Gesetzesentwurf eröffnet zudem neue Möglichkeiten zur Intransparenz. So ist es möglich, dass Unternehmen anstelle der wirtschaftlich Berechtigten nur ihre Leitungsebene angeben, wenn die wahren Eigentümer nicht zu ermitteln sind. Auch ist die Ermittlungspflicht der Firmen für die gesamte Beteiligungskette nicht vorgesehen: nur im Fall der unmittelbaren Kontrolle müssen die wahren Eigentümer der Anteilseigner mitgeteilt werden. Bei längeren Beteiligungsketten bleiben diese verborgen. Dies schafft neue Verschleierungsmöglichkeiten und vermindert die Wirkung des Transparenzregisters insgesamt enorm. (Transparency: ra)
eingetragen: 19.05.17 Home & Newsletterlauf: 01.06.17
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen