Verschleierungsmöglichkeiten bleiben bestehen


Gesetzesentwurf zur EU-Geldwäscherichtlinie: Transparenzregister lückenhaft
Transparency Deutschland fordert einen freien Zugriff für jedermann



Der in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses thematisierte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der vierten Antigeldwäscherichtlinie der EU ist an entscheidenden Stellen lückenhaft. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen und Stiftungen künftig ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein bundesweites Transparenzregister melden müssen. Eine wichtige Maßnahme, doch wer in das Register Einsicht hat und welche Konsequenzen entstehen, wenn Unternehmen angeben, ihre Eigentümer nicht zu kennen – das ist nicht zufrieden stellend geregelt. „Wir begrüßen die Einführung des Transparenzregisters. Dies kann ein mächtiges Instrument im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung werden. Doch durch Lücken in der Umsetzung wird das Transparenzregister nicht die erhoffte Wirkung entfalten“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Transparency Deutschland kritisiert den beschränkten Zugriff auf das Register. Journalisten und Nichtregierungsorganisationen können nur dann Einblick erhalten, wenn sie berechtigtes Interesse nachweisen können. Transparency Deutschland fordert einen freien Zugriff für jedermann. „Auch der Bürger sollte als Anleger, Mieter und Kautionszahler oder Käufer und Leister von Anzahlungen berechtigt sein, zu wissen, wer wirtschaftlich hinter seinen Vertragspartnern steht“, sagt Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Der vorliegende Gesetzesentwurf eröffnet zudem neue Möglichkeiten zur Intransparenz. So ist es möglich, dass Unternehmen anstelle der wirtschaftlich Berechtigten nur ihre Leitungsebene angeben, wenn die wahren Eigentümer nicht zu ermitteln sind. Auch ist die Ermittlungspflicht der Firmen für die gesamte Beteiligungskette nicht vorgesehen: nur im Fall der unmittelbaren Kontrolle müssen die wahren Eigentümer der Anteilseigner mitgeteilt werden. Bei längeren Beteiligungsketten bleiben diese verborgen. Dies schafft neue Verschleierungsmöglichkeiten und vermindert die Wirkung des Transparenzregisters insgesamt enorm. (Transparency: ra)

eingetragen: 19.05.17
Home & Newsletterlauf: 01.06.17

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen