Schutz der Daten innerhalb der EU


EU-DSGVO und die Datenanalyse im IoT
IoT-Gerätesoftware muss bereits sicher entwickelt werden und zwar von Anfang an



Von Adam Brown, Synopsys

In welchem Ausmaß tangieren die Anforderungen der demnächst in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung das Internet der Dinge beziehungsweise die Realität einer bereits hochgradig vernetzten Welt? Und welche Folgen hat das für den Umgang mit Daten und ihrer Analyse? Dazu ein kurzer Kommentar von Adam Brown, Manager Security Solutions bei Synopsys.

"Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) betrifft sämtliche Unternehmen und Organisationen, die mit den Daten natürlicher Personen innerhalb der EU umgehen. Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten; zum Schutz dieser Daten innerhalb der EU, aber auch um den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Der Umgang mit diesen Daten muss rechtsgemäß und gerecht sein, sowie nachvollzierbar und gemäß den Vorgaben und Grenzen, was das Speichern dieser Daten und den Speicherort anbelangt. Das alles muss den entsprechenden Sicherheitsrichtlinien genügen, die sich an den bereits existierenden technischen Erfordernissen und Datenschutzvorgaben orientieren. Weiterhin haben die betroffenen Personen ein Zustimmungsrecht, wie die Daten weiter verarbeitet werden und wer darauf zugreifen darf. Jedes Unternehmen, das Daten erhebt, sammelt, weiter verarbeitet und speichert muss sich nach den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO richten.

Da die meisten IoT Geräte hauptsächlich Daten sammeln, während die Verarbeitung auf einem zentralen Server innerhalb des Unternehmens stattfindet, ist die Weiterverarbeitung der Daten hierbei weniger kritisch als Sicherheitsaspekte. Insbesondere, da IoT-Geräte in der Vergangenheit oft genug gezeigt haben, dass sie sich in Punkto Sicherheit und Integrität nicht gerade auszeichnen. Sicherheitsbedenken sind absolut berechtigt.

IoT-Gerätesoftware muss bereits sicher entwickelt werden und zwar von Anfang an. Das ist die einzig richtige Antwort auf die steigenden Risiken. Dessen müssen Unternehmen sich bewusst sein und selbst aktiv werden. Eine magische Verschlüsselungstechnologie wird es aller Voraussicht nach nicht geben." (Synopsys: ra)

eingetragen: 20.05.17
Home & Newsletterlauf: 02.06.17

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen