Möglichkeiten der Steuerentlastung beibehalten


VEA fordert Vertrauensschutz für Unternehmen im neuen Energie- und Stromsteuergesetz
VEA reicht Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen ein: Geplante Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes entziehe Unternehmen die Planungssicherheit



Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) Stellung für den energieintensiven Mittelstand in Deutschland bezogen. Einige der Änderungen würden eine erhebliche Belastung für produzierende Unternehmen und vor allem für das Gesundheitswesen mit sich bringen, so der Verband.

"Der Entwurf bringt Probleme für die mittelständischen Unternehmen mit sich, da er in seiner jetzigen Fassung Mehrkosten für bereits bestehende Anlagen bedeuten würde, die bei deren Bau nicht kalkulierbar waren", betont VEA-Geschäftsführer Christian Otto. Neben zahlreichen Änderungen sind von der Bundesregierung Einschränkungen der bisher geltenden Energie- und Stromsteuerentlastung für kleine Stromerzeugungsanlagen geplant. Hier soll die Freigrenze von 2 MW auf unter 1 MW sinken.

"Mit dieser Steueränderung käme es zum Beispiel zur Mehrbelastung einer 1 MW KWK-Anlage in Höhe von etwa 150.000 Euro pro Jahr. Durch die EEG-Reform sind für diese Anlagen bereits 190.000 Euro und durch das neue KWKG ab 2016 etwa 200.000 Euro an Mehrkosten, jeweils pro Jahr, entstanden. Das sind insgesamt ca. 540.000 Euro im Jahr. Die Eigenerzeugung, die auch zu einer dezentralen Energieversorgung in Deutschland beiträgt, ist damit nicht mehr wirtschaftlich anwendbar", sagt Otto. Vor allem Einrichtungen im Gesundheitswesen, zum Beispiel Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren in solche Anlagen investiert haben, bekämen die Entlastung im Nachhinein gestrichen, so der Geschäftsführer.

Diese und weitere zentrale Kritikpunkte reichte der Verband fristgerecht in Form einer Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein. Grundsätzlich würdigte der VEA den Referentenentwurf jedoch ausdrücklich. "Es ist zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die Möglichkeiten der Steuerentlastung beibehalten werden", betont Christian Otto. "Es ist auch gut, dass damit eine beihilferechtliche Absicherung geschaffen wird." (VEA: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 27.06.16

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