Geodatendienst "Bing Streetside" in Kritik
vzbv kritisiert Geodaten-Dienst von Microsoft: Orientierung an der Selbstverpflichtung der deutschen Internetwirtschaft reiche nicht aus
Im Gegensatz zu der von Google verwendeten Praxis sei im "Geodaten-Kodex" kein Vorabwiderspruchrecht der Betroffenen gegen eine Datennutzung vorgesehen
(18.04.11) - Eine Möglichkeit zum vorsorglichen Widerspruch fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für den kommenden Geodatendienst "Bing Streetside" von Microsoft. Das Unternehmen plane Kamerafahrten durch deutsche Städte und wolle die Bilder später in einem eigenen Dienst veröffentlichen.
Dabei will sich Microsoft nach Angaben des vzbv nur am "Geodaten-Kodex" der deutschen Internetwirtschaft orientieren. "Der Kodex reicht nicht. Wer es mit dem Datenschutz ernst meint, muss Verbrauchern die Möglichkeit geben, vorab Widerspruch einzulegen", so Vorstand Gerd Billen. Zudem fordert der vzbv eine zentrale Stelle, um der Veröffentlichung in allen existierenden Geodatendiensten zu widersprechen. Beides müsse die Bundesregierung zur Not per Gesetz festschreiben.
Im Gegensatz zu der von Google verwendeten Praxis sei im "Geodaten-Kodex" kein Vorabwiderspruchrecht der Betroffenen gegen eine Datennutzung vorgesehen. Dies habe bereits die Datenschutzaufsicht in Bayern auf den Plan gerufen. Sie habe angekündigt, Microsoft die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, wenn das Unternehmen sich gegen die Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs sträuben sollte.
Kodex mit Lücken
Der "Geodaten-Kodex" war am 1. März 2011 von der Internetwirtschaft dem damaligen Bundesinnenminister de Maizière übergeben worden. Neben dem vzbv hätten damals die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kritisiert, dass darin kein Vorabwiderspruchsrecht vorgesehen ist.
Der Kodex sei aber auch an anderer Stelle verbesserungsbedürftig. Zwar sehe er eine zentrale Informationsstelle über die Geodatendienste vor, nicht aber die Möglichkeit, einen einmaligen zentralen Widerspruch zu platzieren. Verbraucher müssten sich also nicht nur selbst auf dem Laufenden halten, welche neuen Dienste angeboten werden. Sie müssten auch jedes Mal aufs Neue tätig werden.
"Es kann nicht sein, dass Datenschutz für Verbraucher zum Vollzeitjob wird", kritisiert Billen. Darüber hinaus seien Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten im Kodex nicht ausreichend geklärt. Zudem habe ihn bislang nur ein kleiner Teil der Unternehmen unterschrieben.
Sollten diese Mängel nicht schnellstens behoben werden, hält der vzbv eine gesetzliche Regelungen für unumgänglich. "Die Anbieter schaffen Fakten zulasten der Verbraucher, das muss die Regierung verhindern", so Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>