Weniger Aufsicht, mehr Bürokratie?


Verbraucherzentrale kritisiert: Bundesregierung habe Finanzaufsicht ohne Biss beschlossen
Gewerbeämter sollen Verkäufer von Vermögensanlagen kontrollieren


(18.04.11) - Ohne Biss bleibt die Finanzaufsicht, wenn die von der Bundesregierung beschlossene Regulierung der Finanzvermittlung Gesetz wird. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und fordert, die Regelung zu ändern, wonach für einen Teil des Finanzvertriebs die Gewerbeämter zuständig sein sollen. "Gute Ansätze des Entwurfs bleiben Stückwerk, weil die Regierung es versäumt, für eine schlagkräftige Aufsicht zu sorgen", erklärt Vorstand Gerd Billen. Er fordert den Bundestag auf, an diesem wichtigen Punkt nachzubessern.

Positiv bewertet der vzbv, dass auch für den Verkauf von Graumarktprodukten, etwa geschlossene Fonds, künftig Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten sollen. Auch dass die Vermittler dieser Produkte eine Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen, wertet er als Schritt in die richtige Richtung. Der Teufel sitze allerdings im Detail: "Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Kenntnisse in verbrauchergerechter Beratung Bestandteil der Qualifikation sind", sagte Billen. Bei den Beratungspflichten wiederum kommt es darauf an, dass deren Einhaltung streng kontrolliert wird.

Hier liege der Hauptkritikpunkt des vzbv: Ausgerechnet für Verkäufer sogenannter Graumarktprodukte und solche, die ausschließlich Investmentfonds vertreiben, sollen die lokalen Gewerbeämter zuständig bleiben. Die Kontrolle des sonstigen Wertpapiervertriebs, beispielsweise durch Banken und Sparkassen, liege in der Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

"Die BaFin ist für solche Aufgaben spezialisiert. Den Gewerbeämtern fehlt dagegen die Erfahrung für solche Prüfungen", kritisiert Billen. Die Folge: Das Aufsichtsniveau variiert, je nachdem, welche Anlageprodukte Verbraucher bei wem kaufen. Zudem könnte die Aufsicht durch die Gewerbeämter zu mehr Bürokratie führen. Während die nötigen Unterlagen für eine effektive Kontrolle bei der BaFin vorhanden sind, müssen die Gewerbeämter sie jeweils einzeln anfordern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen