Weniger Aufsicht, mehr Bürokratie?
Verbraucherzentrale kritisiert: Bundesregierung habe Finanzaufsicht ohne Biss beschlossen
Gewerbeämter sollen Verkäufer von Vermögensanlagen kontrollieren
(18.04.11) - Ohne Biss bleibt die Finanzaufsicht, wenn die von der Bundesregierung beschlossene Regulierung der Finanzvermittlung Gesetz wird. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und fordert, die Regelung zu ändern, wonach für einen Teil des Finanzvertriebs die Gewerbeämter zuständig sein sollen. "Gute Ansätze des Entwurfs bleiben Stückwerk, weil die Regierung es versäumt, für eine schlagkräftige Aufsicht zu sorgen", erklärt Vorstand Gerd Billen. Er fordert den Bundestag auf, an diesem wichtigen Punkt nachzubessern.
Positiv bewertet der vzbv, dass auch für den Verkauf von Graumarktprodukten, etwa geschlossene Fonds, künftig Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten sollen. Auch dass die Vermittler dieser Produkte eine Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen, wertet er als Schritt in die richtige Richtung. Der Teufel sitze allerdings im Detail: "Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Kenntnisse in verbrauchergerechter Beratung Bestandteil der Qualifikation sind", sagte Billen. Bei den Beratungspflichten wiederum kommt es darauf an, dass deren Einhaltung streng kontrolliert wird.
Hier liege der Hauptkritikpunkt des vzbv: Ausgerechnet für Verkäufer sogenannter Graumarktprodukte und solche, die ausschließlich Investmentfonds vertreiben, sollen die lokalen Gewerbeämter zuständig bleiben. Die Kontrolle des sonstigen Wertpapiervertriebs, beispielsweise durch Banken und Sparkassen, liege in der Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
"Die BaFin ist für solche Aufgaben spezialisiert. Den Gewerbeämtern fehlt dagegen die Erfahrung für solche Prüfungen", kritisiert Billen. Die Folge: Das Aufsichtsniveau variiert, je nachdem, welche Anlageprodukte Verbraucher bei wem kaufen. Zudem könnte die Aufsicht durch die Gewerbeämter zu mehr Bürokratie führen. Während die nötigen Unterlagen für eine effektive Kontrolle bei der BaFin vorhanden sind, müssen die Gewerbeämter sie jeweils einzeln anfordern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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