Drei Viertel aller Rechtsschutzversicherer setzen auf Mediation Versicherungswirtschaft kritisiert Entwurf zum Mediationsgesetz
(18.04.11) - Die Mehrheit der deutschen Rechtsschutzversicherer fördert die außergerichtliche Streitbeilegung. Gemessen an Marktanteilen bieten mittlerweile 75 Prozent der Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Verträge mit Mediationsverfahren an. Das geht aus einer aktuellen Umfrage unter den Versicherungsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Die Erfahrungen der Rechtsschutzversicherer mit Mediationsverfahren sind durch die Bank weg positiv. "Die Erfolgsquote bei Mediationsverfahren liegt bei rund 80 Prozent", resümiert Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung beim GDV.
Die Mediation führt oftmals schneller zur Konfliktlösung und schlichtet einen Streit nachhaltig und im gegenseitigen Einvernehmen. Der klassische Rechtsweg kennt dagegen nur einen Gewinner und einen Verlierer. Was viele nicht wissen: Nach der Mediation steht den Versicherungskunden weiterhin der Rechtsweg offen – und das im Rahmen des Versicherungsvertrages kostenlos. Dennoch ist die Mediation kein Selbstläufer. "Die Rechtsschutzversicherer müssen immer noch viel Überzeugungsarbeit leisten", erklärt Horrion. "Die meisten Kunden kennen die Mediation schlicht und ergreifend noch nicht." Das kann jetzt anders werden.
Der Bundestag diskutiert derzeit ein Mediationsgesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes stößt bei der Versicherungswirtschaft allerdings auf Kritik. "Die vorliegende Fassung setzt keine Ausbildungs- und Qualitätskriterien für Mediatoren fest", erläutert Horrion. "Eine Schmalspurausbildung genügt nicht. Das schafft kein Vertrauen bei den Verbrauchern." Hohe Ausbildungs- und Qualitätsstandards sind die unabdingbare Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Mediation. "Diese Chance darf der Gesetzgeber jetzt nicht verspielen." (GDV: ra)
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Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
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