Verbraucherzentrale Bundesverband will eine explizite Verankerung der Nutzerinteressen als schutzwürdigem Ziel imUrheberrecht Urheberschutz und Verbraucherschutz in Einklang bringen - Balance zwischen den Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer
(20.05.11) - Eine auch vom Nutzer aus gedachte Reform des Urheberrechts fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ziel müsse eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer sein. "Die zurückliegenden Novellen des Urheberrechtes sind zu Lasten der Verbraucher gegangen und haben eher zur Verwirrung statt zu mehr Klarheit beigetragen", bilanziert Cornelia Tausch, Leiterin des vzbv-Fachbereichs Wirtschaft und Internationales.
Anhaltspunkte, wie eine für alle Seiten zufriedenstellende Neuordnung des Urheberrechts aussehen könnte, liefert ein vom Büro für informationsrechtliche Expertise im Auftrag des vzbv verfasstes Rechtsgutachten. Es unterbreitet konkrete Vorschläge zur Lösung der aus Nutzersicht drängendsten urheberrechtlichen Probleme. Dazu zählen unter anderem die Unterbindung von Privatkopien, das Verbot zur Weiterveräußerung digitaler Werke oder die Abmahngebühren bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Tauschbörsen. Gutachter Dr. Till Kreutzer sagt: "Die digitale Welt birgt große Chancen für das kreative Schaffen und dessen Verbreitung, die es zugunsten aller Beteiligten zu nutzen gilt." Voraussetzung dafür sei ein die Interessen verbindendes Urheberrecht.
Positionspapier: Die Bedürfnisse der Nutzer berücksichtigen In einem aktuellen Positionspapier schreibt der vzbv: "Das Urheberrecht und die Interessen der Urheber sind als Motor für die Kreativwirtschaft und damit die kulturelle Vielfalt essentiell. Sie müssen gesichert und gefördert werden - gleichzeitig ist es aber zwingend erforderlich, die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen." Neben einer expliziten Verankerung der Nutzerinteressen als schutzwürdigem Ziel im Urheberrecht setzt sich der vzbv für ein Recht auf Privatkopie sowie ein Recht zum Weiterverkauf digitaler Inhalte ein.
"Warum wird ein Buch rechtlich anders behandelt als ein eBook?", fragt vzbv-Telekommunikationsexpertin Lina Ehrig. Als weiteren Punkt fordert der vzbv die Begrenzung der Abmahnkosten. "Verirrt sich ein Kind in eine Tauschbörse, kann ein Musik-Download die Eltern rasch mehrere Tausend Euro kosten", so Ehrig. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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