Smart Meter-Zwangsbeglückung


Eckpunktepapier des BMWi zum Verordnungspaket Intelligente Netze schießt über das Ziel hinaus
Intelligente Stromzähler (Smart Meter) können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug

(26.02.15) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier für das "Verordnungspaket Intelligente Netze" veröffentlicht. Darin ist ein Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vorgesehen. Alle anderen Haushalte sollen nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Pläne für übertrieben.

Intelligente Stromzähler (Smart Meter) können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug. ""Smart Meter bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Auch die Frage nach der Finanzierung ist nicht vollständig geklärt. "Mit Kostenobergrenzen versucht das Wirtschaftsministerium, die finanzielle Belastung für Verbraucher zu deckeln. Es darf allerdings nicht passieren, dass Netzbetreiber sich zusätzliche Kosten über die Netzentgelte zurückholen. Dann würden Verbraucher doppelt zur Kasse gebeten", so Klaus Müller. Statt einer Einbauverpflichtung hätte das Wirtschaftsministerium erst einmal andere Probleme angehen müssen, wie beispielsweise die Einführung variabler Tarife.

Datenschutz muss oberste Priorität haben
Darüber hinaus fordert der vzbv, dass bei dem Verordnungspaket Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität haben müssen. "Smart Meter können sehr viel über die Gewohnheiten der Haushalte verraten. Diese Daten zu schützen und deren Kontrolle durch Verbraucher zu gewährleisten, muss daher oberste Priorität haben", so Müller.

Der vzbv begrüßt, dass ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems für Neubau und Sanierung nicht vorgesehen ist. Besitzer von Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 7 Kilowatt (KW) werden ebenfalls nicht zum Einbau eines Messsystems verpflichtet.

Hintergrund
Intelligente Stromzähler können ein gutes Instrument darstellen, den eigenen Stromverbrauch zu visualisieren und Ineffizienzen im Energieverbrauch abzubauen. Für die Europäische Union Grund genug, in ihrem dritten Binnenmarktpaket festzuschreiben, dass 80 Prozent der europäischen Haushalte bis 2022 mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet werden sollen - sofern es wirtschaftlich ist.

Über Sinn und Wirtschaftlichkeit wird seit der Vorlage der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) durch das BMWi im Sommer 2013 diskutiert, jetzt liegt ein Eckpunktepapier für Umfang und Durchführung des Einbaus vor ("Rollout").

Das Eckpunktepapier sieht dabei einen Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr sowie für alle Besitzer mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 7 KW. Dafür sollen nicht mehr als 100 Euro pro Jahr bezahlt werden. Alle Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 kWh sollen für unter 20 Euro jährlich einen sogenannten intelligenten Zähler bekommen.
(vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen