Sparkonto mit Negativzinsen irreführend
Die "Weitergabe" negativer Notenbankzinsen an Privatkunden ist aus Sicht des vzbv zwar bei Neuverträgen rechtlich durchaus zulässig, allerdings ökonomisch ungerechtfertigt
Für Verbraucher sind negative Zinsen zwar weiterhin eine Ausnahme - Vor dem Hintergrund der negativen EZB-Zinsen stellt sich aber die Frage, ob in Zukunft weitere Banken Negativzinsen erheben werden
(25.02.15) - Für Anlageprodukte wie Festgeldkonten und Sparbücher gibt es aktuell kaum noch Zinsen. Erste Banken erheben sogar bereits negative Einlagezinsen auf hohe Guthaben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar können bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber irreführend.
Seit September 2014 liegt der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei minus 0,2 Prozent. Banken entstehen also Kosten, wenn sie über Nacht Geld bei der EZB halten. Als erste deutsche Bank erhebt die Deutsche Skatbank negative Einlagezinsen auch für Privatkunden. Ab einer Gesamteinlage von 3 Millionen Euro auf einem Giro- und Tagesgeldkonto gilt ein Zinssatz von minus 0,25 Prozent. Andere Banken schließen einen solchen Schritt bislang aus.
Für Verbraucher sind negative Zinsen damit zwar weiterhin eine Ausnahme. Vor dem Hintergrund der negativen EZB-Zinsen stellt sich aber die Frage, ob in Zukunft weitere Banken Negativzinsen erheben werden. Aus Sicht des vzbv wäre das jedoch nicht zulässig.
Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv: "Innerhalb bestehender Verträge sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Banken können allenfalls bei neuen Verträgen negative Zinsen vereinbaren. Dann aber noch von einem Sparkonto zu sprechen, wäre nicht nur widersinnig sondern auch klar irreführend."
Banken und Sparkassen, die Negativzinsen erheben, dürften dann auch nicht mehr wie bisher mit der vollen Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung werben. Wahrscheinlicher als ein Negativzins seien daher am Ende neue Gebühren.
"Weitergabe" negativer EZB-Zinsen ökonomisch unsinnig
Die "Weitergabe" negativer Notenbankzinsen an Privatkunden ist aus Sicht des vzbv zwar bei Neuverträgen rechtlich durchaus zulässig, allerdings ökonomisch ungerechtfertigt.
"Negative EZB-Zinsen an Verbraucher weiterzugeben ist aus ökonomischer Sicht völlig unsinnig. Banken sind vom Einlagezins der Europäischen Zentralbank nur indirekt betroffen. Wie stark, darüber entscheidet ihr Geschäftsmodell. Mit Konsumenten- und Unternehmenskrediten lässt sich durchaus auch weiterhin Geld verdienen", so Müller.
Sollten Banken Negativzinsen an Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben, behalten sich der vzbv und die Verbraucherzentralen juristische Schritte vor.
Einlagen von Verbraucher
Verbraucher verfügen über knapp 1,8 Billionen Euro an Bankeinlagen. Gut die Hälfte davon entfällt allein auf Giro-und Tagesgeldkonten. Rechtlich gesehen sind für Einlagen die Regeln des Darlehensvertrags anzuwenden. Kern des Darlehensvertrags ist eine gegenseitige Verpflichtung der Vertragspartner. Verbraucher überlassen ihrer Bank Geld und erhalten dafür einen Zins. Eine einseitige Umkehrung dieser Verpflichtungen (Verbraucher überlassen ihrer Bank Geld und zahlen einen Zins) ist aus Sicht des vzbv unzulässig. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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