Eingeschränkte Angebotsvielfalt für Kunden


Breko warnt vor Re-Monopolisierung der "letzten Meile"
Geplanter Regulierungsantrag der Deutschen Telekom zum Einsatz von VDSL2-Vectoring im so genannten HVt-Nahbereich

(09.03.15) - Die Deutsche Telekom will in Kürze einen Regulierungsantrag zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in einem Radius von durchschnittlich rund 550 Metern um die deutschlandweit etwa 7.900 Vermittlungsstellen (Hauptverteiler – HVt), dem sogenannten HVt-Nahbereich, bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Nach den dem Breko bislang vorliegenden Informationen will die Deutsche Telekom im angesprochenen HVt-Nahbereich künftig exklusiv VDSL2-Vectoring einsetzen. Dies umfasst folglich alle Vermittlungsstellen, aber auch Kabelverzweiger (die "grauen Kästen" am Straßenrand") innerhalb dieses Gebietes. Bislang konnten solche nahe der Vermittlungsstelle gelegenen Kabelverzweiger weder mit VDSL2 noch mit VDSL2-Vectoring erschlossen werden, da – ausweislich entsprechender technischer Prüfberichte der Deutschen Telekom – die VDSL2-(Vectoring-)Signale dieser Kabelverzweiger die entsprechenden Signale des nahe gelegenen HVt stören könnten.

Da VDSL2-Vectoring nach derzeitigem Stand technologiebedingt immer nur von einem Netzbetreiber eingesetzt werden kann, würden die Pläne der Deutschen Telekom zur Verdrängung von Wettbewerbern führen, die die Vermittlungsstellen in diesem Bereich bereits vielerorts mit VDSL2 erschlossen haben. Anders gesagt: Der exklusive Einsatz von VDSL2-Vectoring durch die Deutsche Telekom würde zu einer Re-Monopolisierung im Bereich der Vermittlungsstelle führen – und somit auch zu einer Einschränkung des Angebots für Privat- und Geschäftskunden.

Die alternativen Netzbetreiber in Deutschland haben bereits rund 3.800 Hauptverteiler sowie rund 12.000 Kabelverzweiger erschlossen und versorgen über die von der Deutschen Telekom angemieteten Teilnehmeranschlussleitungen (TAL – die "letzte Meile") mehr als 9 Millionen Kunden über verschiedene DSL-Varianten.

VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich ist keine effektive Maßnahme zur flächendeckenden Breitbandversorgung unterversorgter Gebiete

Nach Ansicht des Breko ist jede Erhöhung der Bandbreiten zu geringen Kosten – also auch durch den Einsatz von VDSL2-Vectoring – zu begrüßen. Der Einsatz von VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich stellt allerdings keine effektive Maßnahme zur flächendeckenden Breitbandversorgung bislang unterversorgter Gebiete (die sich fast ausschließlich in weit von der Vermittlungsstelle entfernten, ländlichen Regionen befinden!) dar und zahlt somit nur in äußerst geringem Maße auf die Breitbandziele der Bundesregierung ein.

Vielmehr muss zur Erreichung der Breitbandziele der Ausbau außerhalb der Nahbereiche forciert werden. Hier gehen insbesondere die Netzbetreiber des Breko mit gutem Beispiel voran: So wurden mehr als 55 Prozent der neu errichteten NGA-Anschlüsse außerhalb der Ballungsräume (mindestens 50 MBit/s, Zeitraum: Mitte 2013 bis Mitte 2014) durch Investitionen alternativer Netzbetreiber ausgebaut.

"Der geplante Einsatz von Vectoring im HVt-Nahbereich setzt an der falschen Stelle an", kommentiert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Viel wichtiger ist es, die noch zahlreich vorhandenen ‚weißen Flecken‘ außerhalb von Städten und Ballungsräumen mit individuellen und innovativen Lösungen vor allem lokaler und regionaler Netzbetreiber mit Highspeed-Internet zu versorgen."

Wettbewerbsverträglicher Einsatz von Vectoring statt Re-Monopolisierung – Breko-Carrier sind bereit zum Ausbau
Anstelle einer Exklusiv-Nutzung für die Deutsche Telekom sollte der Einsatz von VDSL2-Vectoring (auch) im HVt-Nahbereich allen Netzbetreibern gleichermaßen offenstehen. "Die Netzbetreiber des Breko wollen sich am Ausbau von VDSL2-Vectoring im HVt-Nahbereich entscheidend beteiligen", resümiert Breko-Präsident Norbert Westfal. "Es gibt nach unserer Auffassung keinen vernünftigen Grund, die Deutsche Telekom hier einseitig zu bevorzugen – schließlich will sich auch der Wettbewerb maßgeblich engagieren."

"Bereits getätigte Investitionen der alternativen Netzbetreiber, die schon bislang (2004-2013) mit 55 Prozent den größten Teil der Infrastruktur-Investitionen in den deutschen TK-Markt gestemmt haben, müssen geschützt werden", unterstreicht Breko-Vizepräsident Johannes Pruchnow folgerichtig. Schon die Diskussion um eine Re-Monopolisierung des HVt-Nahbereichs führe zu einer massiven Verunsicherung bei investitionswilligen Netzbetreibern. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen