Bauvertragsrecht auf solide Füße stellen
vzbv fordert rasch faire Regeln für Bauverträge
Wildwuchs in den Bauverträgen: Ein verbraucherorientiertes Bauvertragsrecht mit klaren, sicheren und fairen Bedingungen sei überfällig
(20.05.11) - Intransparente Angebote und fehlende Rechtssicherheit am Bau müssen ein Ende haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, bestehende Rechtslücken im Baubereich endlich zu schießen.
Wer ein Eigenheim plane oder sein Haus sanieren wolle, sei nach wie vor mit vielerlei Unwägbarkeiten konfrontiert: Lückenhafte Baubeschreibungen, unzulässige Klauseln in Bauverträgen, undurchschaubare Zahlungspläne und das Risiko, Opfer eines Baukonkurses zu werden, würden private Bauherren verunsichern. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätten die Behörden im vergangenen Jahr den Bau von knapp 188.000 Wohnungen genehmigt, darunter rund 60 Prozent als private Bauvorhaben. Nahezu alle durch die Verbraucherzentralen untersuchten privaten Bauverträge hätten Mängel aufgewiesen.
"Ein verbraucherorientiertes Bauvertragsrecht mit klaren, sicheren und fairen Bedingungen ist überfällig, um den Wildwuchs in den Bauverträgen zu beenden und nach jahrelangem Zögern Rechtsicherheit für alle Beteiligten herzustellen", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen, das Bauvertragsrecht auf solide Füße zu stellen. Weder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerien zur Überprüfung des Bauvertragsrechts noch eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe habe bisher konkrete Ergebnisse hervorgebracht. Die Arbeitsgruppe im Justizministerium, in der neben vielen Stakeholdern auch der vzbv vertreten sei, prüfe lediglich die Notwendigkeit eines eigenständigen Bauvertragsrechts.
Um Investitionssicherheit für private Bauherren zu schaffen, müssen aus Sicht des vzbv folgende Rahmenbedingungen gesetzlich verankert werden:
>> Bau- und Leistungsbeschreibungen als Vertragsgrundlage: Eine Bau- und Leistungsbeschreibung müsse konkret, transparent, vollständig und für Laien verständlich sein, damit der private Bauherr mit dem zu erwartenden Qualitätsniveau der Bauleistung und deren Kosten kalkulieren könne. Diese müsse zwingend als verbindliche Vertragsgrundlage vereinbart werden.
>> Verbindliche Regelungen zu Bauzeit und Vertragsfristen: Mit dem neuen Bauvertragsrecht müsse die Verpflichtung der Vertragsparteien festgelegt werden, Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen zu treffen, um so die durch Verzug des Baufortschritts auftretenden Probleme auszuräumen und den Bauherren zeitliche Planungssicherheit zu geben.
>> Widerrufsrecht für private Bauverträge: Ein auf unzureichender Informationsgrundlage abgeschlossener Vertrag müsse widerrufen werden können. Angepasst an die Widerrufregelungen des BGB sollte die Widerrufsfrist einen Monat betragen.
>> Absicherung der Pflichterfüllung des Unternehmers: Analog zu vielen anderen europäischen Nachbarländern müsse auch in Deutschland sichergestellt werden, dass ein Haus auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz mängelfrei fertiggestellt wird und Mängel zügig beseitigt werden.
>> Festsetzung der Sicherheitseinbehalte: Private Bauherren benötigen eine Sicherheit auch für die Zeit nach der Bauabnahme. So sollten bei Vertragsabschluss mindestens 10 Prozent des Werklohns, nach Abnahme mindestens fünf Prozent (Fälligkeit bei Ende der Gewährleistung) als Sicherheit einbehalten werden können.
>> Verlängerung der Gewährleistungsfrist: Private Bauherren gingen, wenn sie eine Immobilie bauten, bis an den Rand der für sie verkraftbaren Verschuldensgrenze. Angesichts der langfristigen Investitionen der Bauherren sei es geboten, die in § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB statuierte Gewährleistungsfrist zumindest für wesentliche Bauteile auf 10 Jahre zu verlängern.
>> Beweiserleichterung des Verbrauchers: In der Praxis sei, wenn es um Mängel nach der Fertigstellung gehe, die Tendenz zu beobachten, dass Unternehmer Mängelrügen nicht zügig nachgehen, sondern es darauf ankommen ließen, ob Verbraucher prozessieren. Diese Tendenz werde durch die geltende Beweislastverteilung bei der Abnahme unterstützt. Daher sollte wie in anderen europäischen Ländern die Beweiserleichterung des Verbrauchers auch unter dem Gesichtspunkt einer Qualitätssicherung vorgesehen werden.
Verbraucherzentralen prüfen Bauverträge
Bauherren, die auf Nummer Sicher gehen wollen, dass ihr Bauvertrag keine Tücken enthält, sollten ihn vor Vertragsabschluss prüfen lassen. Die meisten Verbraucherzentralen bieten diesen Service an. Weitere Ansprechpartner sind zudem der Bauherren-Schutzbund und der Verband Wohneigentum. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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