Befürwortet: Sanktionen bei Nichtmeldung


IT-Sicherheitsgesetz: Zurich fordert Ausweitung der Meldepflicht
"Wer über das Netz angegriffen wird, muss das auch melden - Sonst ist ein Gesetz kein Gesetz, sondern nur eine Empfehlung"


(14.07.15) - Die Zurich Versicherung begrüßt die Beschlussempfehlung des Bundestages zum IT-Sicherheitsgesetz im Grundsatz, weist aber darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt zu einem transparenteren Verständnis für Cyber-Risiken ist. So fordert der Versicherer langfristig vor allem verbindliche Sicherheitsstandards und eine Ausweitung der Meldepflicht für alle Unternehmen. "Wir brauchen ein erhöhtes Risikobewusstsein bei den Unternehmen und einen gewissen Standard, an dem sie sich orientieren können," betont Miriam Marx, Cyber-Expertin bei Zurich. "Das Gesetz sollte daher auf den gesamten Mittelstand ausgeweitet werden, um das Risikobewusstsein zu erhöhen. Den Fokus nur auf 'kritische' Branchen zu setzen, reicht längst nicht aus. Vor allem dann, wenn diese nicht klar definiert sind."

Die Bundesregierung hatte das IT-Sicherheitsgesetz aufgesetzt, um eine einheitliche Meldestruktur für alle kritischen Branchen vorzuschreiben. Welche Unternehmen damit aber genau gemeint sind, wurde bisher nicht festgelegt. Lediglich die Branchen Finanzwirtschaft, Energie, Wasser, Telekommunikation, IT- Technik, Transport- und Verkehr sowie Gesundheitswesen wurden benannt. Mit dem nun verkündeten Beschluss, sind die Unternehmen verpflichtet, alle zwei Jahre Audits zur Aktualität ihrer IT und Technik nachzuweisen.

Lesen Sie zum Thema "IT-Sicherheit" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Die kürzlich verabschiedete Gesetzesänderung im Hinblick auf Sanktionen bei einer Nichtmeldung eines Angriffes, befürwortet Miriam Marx sehr: "Wer über das Netz angegriffen wird, muss das auch melden. Sonst ist ein Gesetz kein Gesetz, sondern nur eine Empfehlung." Ziel des IT-Sicherheitsgesetz sei es laut der Expertin doch schließlich, bewusster mit Cyber-Risiken umzugehen und die Experten des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über Angriffe zu informieren. "Es ist folglich nur richtig, dass eine Nichtanzeige betraft wird", so Marx.

Auch die Versicherungsbranche kann laut der Zurich Expertin ihren Beitrag zur Optimierung des Gesetzes beitragen. "Unser Geschäft ist das Kalkulieren von Risiken und die Definition von Sicherheitsstandards, um diesen entgegenzutreten. Als Versicherer können wir nicht nur im Schadensfall unterstützen, sondern bereits präventiv zur IT-Sicherheit beitragen."

Verantwortung für IT-Sicherheit kann nicht ausgelagert werden Anders als Arbeitsprozesse, kann die Verantwortung für IT-Sicherheit nicht ausgelagert werden. Kommt es durch den Einsatz von Spyware zu einem elektronischen Diebstahl von Kundendaten, muss das Unternehmen voll für jegliche entstandenen Schäden aufkommen. Der Verlust von tausenden von Datensätzen kann zu existenzbedrohenden Vermögenseinbußen führen. Jedes Unternehmen, das Daten verarbeitet oder speichert, seien es Daten von Arbeitnehmern, Kunden, Zulieferern oder Geschäftspartnern, ist diesen potenziellen Kostenrisiken aufgrund von Verletzungen der Vertraulichkeit oder des Datenschutzes ausgesetzt. Zurich hat dieses Risiko früh erkannt und bereits 2013 eine Absicherungsmöglichkeit entwickelt, die vor Cyber-Risiken schützen soll. Mit der "Zurich Cyber & Data Protection" bietet der Versicherer ein eigenständiges Produkt, das sowohl die finanziellen Folgen durch externe Angriffe, etwa durch Hacker, als auch das Fehlverhalten von Mitarbeitern in Bezug auf Datensicherheit abdeckt. (Zurich Gruppe: ra)

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