Diskussionsbedarf über Arbeit der "Firmenkripo"
Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert private Ermittler: Bei Nichtbeteiligung der Strafverfolgungsbehörden entsteht in den Unternehmen ein scheinbar rechts- oder rechtsmittelfreier Raum
Straftaten werden nicht umfassend aufgeklärt, schädliche Geflechte krimineller Machenschaften in Unternehmen werden deshalb oft nicht zerstört
(18.04.08) - Immer mehr gesetzeswidrige Mitarbeiter-Überwachungen wie jüngst bei Lidl werden bekannt. Verschiedene Handelsketten engagierten hierzu Detekteien. In einem Diskussionspapier hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Aufgaben und Status der betrieblichen Ermittler, unabhängig ob es sich dabei um angestellte oder externe Kräfte handelt, in Frage gestellt.
Hier zusammengefasst die wesentlichen Kritikpunkte:
>> Die Ziele privater Ermittlungsorganisationen sind entscheidend dadurch geprägt, den materiellen Schaden für das Unternehmen zu reduzieren oder auszugleichen.
>> Bei Nichtbeteiligung der Strafverfolgungsbehörden entsteht in den Unternehmen ein scheinbar rechts- oder rechtsmittelfreier Raum.
>> Häufig werden unzulässige, eigentlich der Polizei vorbehaltene Ermittlungsmethoden eingesetzt, teilweise wegen mangelnder Qualifikation der Ermittler, oft wegen fehlender Fachaufsicht.
>> Straftaten werden nicht umfassend aufgeklärt, schädliche Geflechte krimineller Machenschaften in Unternehmen werden deshalb oft nicht zerstört.
>> Serientäter werden begünstigt, denn interne Täter in Unternehmen erhalten keine Kriminalakte und keinen Eintrag ins Strafregister, sondern im Rahmen von Deals oft sogar ein positives Arbeitszeugnis.
>> Ohne polizeiliche Ermittlungen gegen interne Straftäter wird die Abschreckung vermindert.
>> Straftaten, die der Polizei unbekannt bleiben, fließen nicht in das Kriminalitätslagebild und beschränken damit die Möglichkeiten präventiv zu handeln.
Es ist "zumindest prüfenswert", ob Unternehmen nicht verpflichtet werden könnten, "Straftaten ob einer bestimmten Erheblichkeitsschwelle anzuzeigen". Unternehmen, die schon jetzt so handelten, "werden mit diesem Ansatz eher Straftaten verhindern als Unternehmen, die ausschließlich auf in ihrer Qualität oft nicht abschätzbare private Ermittler und Firmenanwälte bauen".
Risikobehaftet ist, dass sich Ermittler mit sehr unterschiedlichen und nicht wie bei der Polizei nach einer solide strukturierten polizeilichen Ausbildung, unter anderem im Straf-/Strafprozessrecht, Kriminalistik und Kriminologie, an die Aufklärung von Straftaten in Unternehmen machen, deren einzige Maßnahmen oft keiner oder nur einer nicht fachlichen Kontrolle unterliegen. Personen, die von solchen Ermittlungen betroffen sind, werden teilweise die Rechte vorenthalten oder genommen, die sie zum Beispiel im Rahmen von Aussageverweigerungsrechten und durch Hinzuziehung von Rechtsanwälten in einem rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren wahrnehmen würden.
(BDK: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>