Gesundheitskarte: Lobbyist BITKOM weist datenschutzrechtliche Bedenken der Mediziner zur elektronischen Gesundheitskarte zurück Patientendaten bleiben vor unberechtigten Zugriffen geschützt - Industrie investiert 170 Millionen Euro in Sicherheitstechnologien
(16.05.07) - Anlässlich des am 15. Mai beginnenden Deutschen Ärztetages weist die BITKOM datenschutzrechtliche Bedenken einiger Mediziner zur elektronischen Gesundheitskarte zurück. Unbefugte werden auch in Zukunft keinen Zugriff auf die Daten der Versicherten haben. Die Vertraulichkeit der Arzt-Patient-Beziehung ist gesichert. Das erklärte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) jetzt in Berlin. "Datenschutz genießt bei der elektronischen Gesundheitskarte einen sehr hohen Stellenwert. Die Versicherten werden erstmals Herr ihrer eigenen Daten. Dafür sorgen anerkannte Sicherheitstechnologien", sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM und Lobbyist der IT-Industrie.
Die elektronische Gesundheitskarte wird ab 2008 die bisherigen Chipkarten der Versicherten ersetzen. Sie ermöglicht die Speicherung medizinischer Daten – etwa zu Krankheiten und Arzneimitteln. Jeder Einzelne entscheidet dabei individuell, welche Informationen hinterlegt sind und welcher Arzt sie nutzen darf. Sollen Daten heruntergeladen werden, greifen gleich mehrere Schutzmechanismen. Zum einen muss sich der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufsausweis beim Lesegerät anmelden, zum anderen der Patient mit seiner Gesundheitskarte.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide ihre persönliche PIN-Nummer eingeben – wie bei einem Geldautomaten. Ausgenommen davon sind Notfalldaten. Krankenkassen dürfen die gespeicherten Informationen nicht einsehen. Die missbräuchliche Nutzung der Gesundheitskarte ist strafbar. Harms: "Sieht man sich die bestehenden Sicherheitslücken beim heutigen Umgang mit Patientendaten an, so sinkt die Datensicherheit nicht, sie steigt."
Mit der Speicherung persönlicher Medikamenten-Daten auf der Gesundheitskarte lassen sich unter anderem die Gefahren durch Wechsel- oder Nebenwirkungen besser beherrschen. Allein wegen vermeidbarer Fehler bei Krankenhausbehandlungen sterben in Deutschland jährlich bis zu 17.000 Menschen. Das geht aus einer Studie hervor, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit vor wenigen Wochen vorgestellt hat.
Doch nicht nur die Behandlung der Patienten verbessert sich. Nach konservativen Schätzungen ermöglicht die Gesundheitskarte zudem Einsparungen von jährlich über 500 Millionen Euro im Gesundheitswesen. So können Ärzte etwa Rezepte direkt auf der Karte speichern. Ein Ausdruck auf Papier ist nicht mehr nötig. Missbrauch wird dadurch schwieriger, Abrechnungen erfolgen schneller.
Letztlich geht es bei der Gesundheitskarte auch um ein Vorzeigeprojekt der deutschen Wirtschaft. Andere Nationen entwickeln ebenfalls Karten-Projekte für das Gesundheitswesen. Harms: "Wenn wir in Deutschland zu lange warten, werden wir in zehn Jahren die Lösungen aus dem Ausland einkaufen. Drücken wir aber jetzt aufs Tempo, können wir die Grundlagen für ein Vorzeigeprojekt mit Weltmarktpotenzial legen". Bisher hat die deutsche Industrie schon über 170 Millionen Euro in die Entwicklung der Gesundheitskarte investiert, vor allem in Sicherheitstechnologien. (BITKOM: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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