Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Neuer Anlauf für modernes GEZ-Modell


GEZ-Reform gewünscht: Einen neuen Anlauf für ein modernes Rundfunkgebühren-Modell hat der Hightech-Verband BITKOM gefordert
Ministerpräsidenten diskutieren Rundfunkfinanzierung - Hightech-Branche schlägt Vereinfachung durch Pauschale vor


Bernhard Rohleder fordert GEZ-Reform
Bernhard Rohleder fordert GEZ-Reform BITKOM will GEZ-Modell vereinfachen, Bild: BITKOM

(19.10.079 - Einen neuen Anlauf für ein modernes Rundfunkgebühren-Modell hat der Hightech-Verband BITKOM gefordert. "Die Ministerpräsidenten sollten jetzt die Chance nutzen, das komplizierte heutige GEZ-System durch eine einfach zu handhabende, pauschale Rundfunkabgabe zu ersetzen", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

Die Länder-Chefs diskutieren das Thema bei ihrer Jahreskonferenz in Wiesbaden, die am 18. Oktober begann. "Ein offizieller Vorschlag der Länder sollte längst auf dem Tisch liegen", kommentiert Rohleder, "schließlich haben sie schon im vergangenen Jahr eine Gebührenreform für 2008 in Aussicht gestellt."

Der BITKOM schlägt eine pauschale Rundfunkabgabe vor. "Es macht einfach keinen Sinn, für jede neue technische Empfangsmöglichkeit einen eigenen Tarif zu schaffen", betont Rohleder. "Das benachteiligt viele Nutzer moderner Technologien, wie wir an der GEZ-Gebühr für Internet-PCs sehen." Diese müssten vor allem Freiberufler und Kleinbetriebe zahlen, die ihre Computer nur für geschäftliche Zwecke nutzen.

Eine allgemeine Rundfunkabgabe als Ersatz für die aktuellen GEZ-Regeln könnte pro Haushalt oder pro Kopf berechnet werden. "Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) kann ihre Kontroll-Bürokratie abbauen", erklärt Rohleder. "Wenn sich der Obolus zudem auf die gesetzlich definierte Grundversorgung beschränkt, sollten für die meisten Nutzer die Rundfunkgebühren sinken."

Bereits im September hatte die BITKOM Kritik an den Länder-Plänen für heimliche Adresseinsicht geübt und schon damals für einfachere Gebühren statt mehr Zugriffe durch GEZ plädiert. Der Hightech-Verband kritisierte, dass die Bundesländer die Rechte der GEZ erweitern wollen. "Das ist ein Schritt in die falsche Richtung", sagte Rohleder. "Anstatt das komplizierte GEZ-Modell weiter auszubauen, sollte man die Rundfunkfinanzierung vereinfachen."

Der Entwurf für den "10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" sieht vor, dass die GEZ auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abfragen darf. "Das würde ohne Wissen der betroffenen Kunden geschehen", erklärte Rohleder. "Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert."

So sei nicht auszuschließen, dass Internet-Provider und Telefonnetzbetreiber Daten an die GEZ liefern müssen. Rohleder schlussfolgerte: "Das würde tief in die Grundrechte eingreifen. Die GEZ ist keine Strafverfolgungsbehörde. Es muss ausgeschlossen bleiben, dass sie so weitreichende Kompetenzen erhält."

Besonders kritisch bewertet der Verband die Rundfunkgebühr auf PCs, die seit diesem Jahr vor allem Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen müssen. "Die Bundesländer sollten ihr Versprechen halten, das Gebührenmodell bald gründlich zu reformieren." (BITKOM: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen