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Konferenz für Compliance-Officers


Die Anforderungen an die Compliance steigen ständig – Die Konferenz: "Der Compliance-Officer" zeigt, worauf es ankommt - Erfolgsfaktoren für ein funktionierendes Compliance-Office
Auf- und Ausbau einer effizienten Compliance-Struktur - Gesetzliche Vorgaben - Umsetzungsmöglichkeiten aus der Praxis - Compliance aus Sicht der Staatsanwaltschaft


Erfahrungsaustausch
Erfahrungsaustausch Compliance-Beauftragte diskutieren, Bild: Euroforum

(26.06.07) – Vom 10. bis zum 11. Juli 2007 findet in München die zweitägige Euroforum-Konferenz "Der Compliance Officer" statt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen mehr denn je: Funktionierende Compliance ist für Unternehmen in der globalisierten Welt ein Muss. Firmen, die auf Compliance ganz verzichten oder sie nicht ausreichend unterstützen, tragen ein hohes Risiko: Negative Presseberichte und horrende Strafzahlungen, z.B. wegen EU-Kartellrechtsverstößen, sind für Reputation und Bilanzen äußerst schädlich. Prävention ist nötig.

Das Bewusstsein bei der Unternehmensleitung, Präventionsmaßnahmen vorzunehmen, ist mit den aktuellen Korruptionsfällen deutlich gestiegen. Der Aufbau einer effizienten Compliance-Struktur im Unternehmen ist jedoch schwierig.

Diese Konferenz informiert darüber, wie Unternehmen
>>
durch effiziente Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen Revision, Risikomanagement, Unternehmensrecht, Controlling und Finanzen die Transparenz im Unternehmen erhöhen und >> Risiken vermeiden
>> die kritischen Bereiche Ihres Unternehmens organisieren und Informationsflüsse steuern sollten.
>> durch eine umfassende interne Compliance-Organisation dazu beitragen können, den Wert Ihres Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Diese Tagung möchte über aktuelle Trends und Entwicklungen informieren und den Erfahrungsaustausch zwischen Compliance-Beauftragten fördern. Teilnehmer der Konferenz erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und die rechtlichen Fallstricke ihrer täglichen Arbeit.
Auch der wichtige Bereich IT-Compliance wird angesprochen.
Praxisberichte zeigen auf, wie andere Unternehmen mit problematischen Fällen umgehen. Teilnehmer können so von den Erfahrungen anderer profitieren und möglichen Schaden von ihrem Unternehmen bereits im Vorfeld abwenden.

Die Konferenz ist konzipiert für
>>
Compliance-Beauftragte,
>> Mitarbeiter, die in Kürze das Amt des Compliance-Beauftragten antreten,
>> Mitarbeiter der Abteilungen Revision, Controlling und der Rechtsabteilung, die mit der Compliance-Abteilung zusammen arbeiten,
>> Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
>> Darüber hinaus richtet sie sich an Vertreter aus börsennotierten Unternehmen und großen GmbHs, die gerade eine Compliance-Abteilung einrichten und einen Compliance-Beauftragten bestellen.

Themen sind unter anderem:

  • Compliance und Wertemanagement (Wertsteigerung durch Werte, Corporate Governance, Law driven & value driven, vom Wert der Werte, vier Stufen des Wertemanagements, Best Practice).
  • Compliance und Strafrecht – eine wachsende Beziehung (die Auswirkungen des Compliance-Gedankens auf das Strafrecht, Compliance und strafrechtliche Pflichtenstellungen, gesetzlich geregelte Compliance, die Strafbarkeit des Compliance-Beauftragten, Strafrechtliche Kerngebiete und Compliance: Insiderrecht, Korruption, Untreue, Geldwäsche, Konsequenzen strafrechtlich relevanter Compliance-Verstöße, Prävention von Compliance-Verstößen unter dem Gesichtspunkt des Strafrechtes)
  • Compliance aus Sicht der Staatsanwaltschaft (Betrachtung der Rechtsentwicklung von Bestechungsdelikten, Ausmaß und Entwicklung der Korruption, im Hell- und Dunkelfeld, Präventions- und Repressionsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden, Compliance-Abteilungen in Unternehmen – Hilfe für Strafverfolgungsbehörden?)
  • Compliance als notwendiger Bestandteil von Risikomanagement
  • Compliance in Krisensituationen (die Reduzierung von Risiken negativer Medienberichterstattung, Sachverhaltsermittlung, Krisenstab, Sprachregelung, die unterschiedliche Behandlung wahrer und unwahrer Berichterstattung, rechtliche Möglichkeiten, Kommunikation)
  • Das Volkswagen Anti-Korruptions-System (die Hintergründe, das Anti-Korruptions-System, die Ombudsleute, die Richtlinie, die Kommunikation)
  • Compliance- und Ethikregeln als effektiver Inhalt des Arbeitsverhältnisses (Compliance- und Ethikvorgaben durch Arbeitgeberweisungen, Vertragliche Vereinbarungen zu Compliance- und Ethikregeln, Sanktionen von Compliance-widrigem Verhalten, Mitbestimmungsrechtliche Durchsetzung von Compliance- und Ethikregeln, Besonderheiten bei internationalen Unternehmensgruppen)
  • Rechtliche Fragen von Compliance-Hotlines (Notwendigkeit von Compliance-Hotlines, Ausgestaltung und Möglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen, Probleme der Anonymität, Rechtsfragen bei der Bearbeitung und Weiterleitung von Meldungen)
  • Compliance-Schulungen Schulungsmaßnahmen als wesentlicher Teil eines Compliance-Systems (Grundlagen und Inhalt von Compliance-Schulungen, Aufbau eines Schulungssystems im Unternehmen, Verpflichtung zur Fortbildung: Adressatenkreis im Unternehmen, Möglichkeiten von Compliance-Schulungen)
  • Kartellrechts-Compliance (Vor- und Nachsorge gegen Kartellrechtsverstöße, Risikopotential Kartellrecht, Was tun bei Durchsuchungen? Verhalten gegenüber Kartellbehörden, Vorsorgemaßnahmen und Kartellrechtsprävention)
  • Compliance-Programme (Konzeption und Umsetzung, Monitoring und Controlling, Ad-hoc checks, Screening)
  • Aufbau eines internationalen Compliance-Systems (Aufbau und Struktur der internationalen Compliance-Organisation, Motivation und Hintergrund für den Aufbau einer internationalen Compliance-Organisation, Aufgaben, Funktion und Schwierigkeiten einer lokalen Compliance-Abteilung, Tipps zum Aufbau einer effizienten Compliance-Organisation)
  • PC hinter Gittern? Rechtliche Aspekte von IT-Compliance im Unternehmen (Überblick IT-Compliance: IT-spezifische Risikobereiche und Regelungen Compliance-Anforderungen bei IT und IT-Security, elektronische Archivierung und E-Invoicing, E-Mails als Geschäftsbriefe, Encryption und IT-Lifecycle, rechtskonforme IT-Systeme: Datenschutz, Lizenzmanagement, Sicherstellung von IT-Compliance durch IT-Standards und Service Level Agreements)
  • Compliance-Organisation und Compliance-Checks – ein Erfahrungsbericht aus der betrieblichen Praxis (Compliance-Organisation und Compliance-Checks, Compliance-Felder – Identifikation und Organisation, Non-Compliance – Compliance-Risiken und Haftung, Compliance-Checks – präventive Wirkung und Haftungsvermeidung, Compliance-Beauftragter – Aufgaben und Befugnisse, Compliance-Organisation – Positionierung und Wahrnehmung in der Unternehmenspraxis)

Weitere Informationen:



EUROFORUM-Konferenz "Der Compliance-Officer“
Termin:
10. und 11. Juli 2007,
Ort: MünchenHotel Königshof, Karlsplatz 25, 80335 München
Das detaillierte pdf-Programm der Konferenz mit ausführlichen Informationen erhalten Sie hier


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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