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Qualitätsverbesserung durch Risikovermeidung


FMEA als strategischer Bestandteil der unternehmerischen Sicht des Qualitätsmanagements – "IBS:fmea-Forum" am 24.06.2008 erstmalig in Zürich/Schweiz
Der Produkthersteller befindet sich in einem dichten Umfeld von Gesetze, Normen und Richtlinien, die es zu beachten gilt

(31.03.08) - Die Fachveranstaltung "Kontinuierliche Qualitätsverbesserung durch Risikovermeidung" zum Thema Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse (FMEA) wird erstmalig am 24.06.2008 in Zürich durchgeführt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Ziel der Veranstaltung ist es, das Thema FMEA aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und die bereits in Deutschland und Österreich erfolgreich durchgeführten IBS:fmea-Foren auch in der Schweiz zu etablieren. Im Rahmen der Veranstaltung finden besonders die Anforderungen des VDA und der TS16949/QS 9000 Beachtung. Ein besonderer Aspekt wird den Kosten in der FMEA gewidmet. Darüber hinaus werden Integrationsszenarien zu den Themen Reklamationsmanagement, APQP, Produktionslenkungsplan (Control Plan) und der Prüfplanung dargestellt.

Die FMEA nicht nur weil sie gefordert ist, sondern als
>> strategischer Bestandteil der unternehmerischen Sicht des Qualitätsmanagements (QM)
>> aktives Element über alle Phasen des Produktlebenslaufes
>> zentraler Baustein in einem durchgängigen Konzept aus Projektmanagement (APQP), Produktionslenkungsplan (Control Plan) und Prüfplan

Ausgehend von Untersuchungen, die belegen, dass ca. 75 Prozent der Qualitätsprobleme in den planenden Bereichen und nur ca. 25 Prozent in den Fertigungsschritten verursacht werden, liegt es nahe, den Beginn des Produktlebenszyklus verstärkt zu fokussieren.

Zudem befindet sich der Produkthersteller in einem dichten Umfeld von Gesetzen (z.B.: Produkthaftungsgesetz, Medizinproduktegesetz), von Normen (z.B: DIN EN ISO 9001:2000, ISO TS 16949, AIAG) und von Richtlinien (z. B: VDA 4.2/4.3), die es zu beachten gilt. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens, die erheblich durch Garantie- und Kulanzfälle, durch Rückrufaktionen und Kundenverluste belastet wird.

Eine frühzeitige, strukturierte Betrachtung, unterstützt durch eine FMEA-Softwarelösung (Fehler-Möglichkeits- und Einflussanalyse), optimiert durch geeignete Maßnahmen den Qualitätsstand der Produkte in sämtlichen Teilschritten des Herstellungsprozesses.

In der Variante der Fehlerprozessmatrix (FPM) lassen sich insbesondere Montageprozesse in reduziertem Zeitaufwand unter zusätzlicher Berücksichtigung der Kostenfaktoren betrachten.

Das IBS:fmea-Forum vermittelt in einer gut abgestimmten Mischung aus theoretischen Grundlagen, beratenden Leistungen und praktischen Beispielen einen Überblick über den unmittelbaren Nutzen für die Unternehmensprozesse durch den gezielten Einsatz der FMEA.

Gemeinsam mit IBS Partnerunternehmen präsentiert das Unternehmen einen umfassenden Überblick über das komplexe Themenfeld "FMEA" – von ihrer Einführung über die integrierte Nutzung innerhalb eines CAQ Systems bis zu ihren Optimierungsmöglichkeiten.

Wer sollte teilnehmen:
Das IBS:fmea-Forum richtet sich an Interessierte aller Branchen und Fachbereiche, die sich systematisch mit der Entwicklung von Risikoanalysen für Produkte und Prozesse beschäftigen. Dazu gehören vor allem Führungs- und Fachkräfte aus den Abteilungen Qualitätsmanagement, Konstruktion, Entwicklung, Fertigung sowie alle weiteren Prozessverantwortlichen; zukünftige FMEA-Moderatoren und Teilnehmer an FMEA-Sitzungen.

Behandelt wird der aktuelle Stand bewährter Vorgehensweisen, FMEA Softwareeinsatz, Branchenbezüge (OEM/Automotive, Medizin/Medizintechnik, Maschinenbau, Pharma, Luft- und Raumfahrt). (IBS: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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