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Datenmissbrauch bei der Postbank?


Das Magazin Finanztest von Stiftung Warentest deckt nach eigenen Angaben "systematische Verstöße gegen den Datenschutz" auf
Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs gehe hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen könnten, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt habe


(28.10.09) - Die Postbank gewährt nach Überzeugung von Stiftung Warentest Tausenden von freien Handelsvertretern detaillierten Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden. Damit wolle sie den Verkauf ihrer Produkte fördern. Laut Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen sei das verboten. Finanztest, einer Publikation von Stiftung Warentest, liegen nach eigenen Angaben auch zahlreiche Kontoauszüge von Prominenten vor.

Freie Mitarbeiter mit Zugang zur Datenbank?
Die Postbank lasse angeblich Tausende von freien Mitarbeitern auf die Girokontodaten ihrer Kunden zugreifen. Dazu bräuchten die Vertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dann könnten sie nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat – sie hätten ebenso Einsicht in alle Kontobewegungen. Auch wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an die freien Mitarbeiter nicht zugestimmt habe, könne der Berater die Kontodaten lesen, sagt Finanztest.

Offenbar tief geschockt: Keine Stellungnahme der Postbank
Die Postbank sah sich nach Angaben von Finanztest nicht in der Lage, bis zum Montag eine Stellungnahme abzugeben. Gefragt hatte Finanztest am Freitag. Auch bis Dienstagmittag 14.00 Uhr war auf der Presse-Seite der Postbank-Website keine Stellungnahme zu den Behauptungen von Finanztest zu finden.

Blick auf Girokonto helfe beim Verkaufen
Finanztest verweist auf eine interne Postbankanweisung, wonach die Daten freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen sollen. Das Vertriebsunternehmen mit etwa 4000 freien Handelsvertretern verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingehe, könnten die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen.

Datenweitergabe ohne Zustimmung des Kunden?
Finanztest liegen Kontodaten und Briefwechsel zahlreicher Personen aus dieser Datenbank vor. Darunter seien auch Prominente wie zum Beispiel Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, oder der Vorstand der Stiftung Warentest, Werner Brinkmann. Sie alle hätten der Weitergabe ihrer Daten laut Dateneintrag nicht zugestimmt. Die Kontodaten einzelner Chefs der Postbank-Gruppe seien hingegen nach Recherchen von Finanztest vor dem Blick der Berater extra geschützt.

Verstoß gegen Datenschutz
Mit der Weitergabe dieser Daten an die Berater verstoße die Postbank gegen Datenschutzbestimmungen – und das sei ihr angeblich auch bewusst. Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs gehe angeblich hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen könnten, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt habe. Die für die Postbank zuständige Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen halte es für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen könnten.

Blick auf Kontobewegungen verboten
Unzulässig sei die Datenweitergabe nach Ansicht der Behörde selbst dann, wenn Kunden die Einwilligungserklärung der Postbank zur Weitergabe von Daten unterschrieben hätten. Die Einwilligungserklärung umfasse nicht den Blick auf sämtliche Kontobewegungen.

Postbank-Vertrieb gibt Tipps zur unerlaubten Nutzung
Nach internen Arbeitsunterlagen lägen von Millionen von Postbank-Kunden keine Einwilligungen vor. Offenbar sei ihnen nach Gründung des neuen Postbank-Vertriebs 2006 noch keine Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorgelegt worden. Dennoch stelle die Postbank den freien Mitarbeitern auch die Kontodaten dieser Kunden zur Verfügung, sagt Finanztest. Die Postbank Finanzberatung AG gebe ihren Mitarbeitern hier vor, diese Informationen zwar zu nutzen, aber ihr Wissen im Kundengespräch vor den Kunden geheim zu halten.

Tipps für Postbank-Kunden
Postbankkunden, die nicht wollen, dass ihre Kontodaten eingesehen werden, sollten sich schriftlich an das Unternehmen wenden. Sie sollten die Postbank auffordern, die Weitergabe ihrer Daten zu stoppen.

Kunden können außerdem verlangen, dass ihnen die Postbank über gespeicherte und weitergegebene Daten Auskunft gibt. Bereits gegebene Einwilligungserklärungen können Kunden jederzeit widerrufen. (Stiftung Warentest: ra)

Lesen Sie auch:
Gläserne Kundendaten: Postbank sieht sich im Recht

Stiftung Warentest: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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