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Abgeordnetenbestechung enger auslegen


UN-Konvention gegen Korruption: Generalversammlung von Transparency International fordert neugewählten Deutschen Bundestag zum Handeln auf
Im November wird in Doha die 3. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Korruption stattfinden - Deutschland wird dabei nur als Beobachter teilnehmen können


(26.10.09) - Die internationale Generalversammlung der Antikorruptionsorganisation Transparency International hat in einer Resolution den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und damit endlich die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) durch Deutschland zu schaffen. Die Generalversammlung fand in diesem Jahr in Berlin statt.

Ausbleibende Ratifizierung ist peinlich und kann der deutschen Wirtschaft schaden
Im November wird in Doha die 3. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Korruption stattfinden. Deutschland wird dabei nur als Beobachter teilnehmen können. Bereits bei der vorbereitenden Sitzung in Wien musste Deutschland in der letzten Reihe sitzen. Wesentliches Thema der Konferenz in Doha ist die Einführung eines weltweiten gegenseitigen Überwachungsmechanismus. Die Position der EU-Staaten, die für einen strengen Überwachungsmechanismus eintreten, wird durch die Nicht-Ratifizierung seitens des wichtigen EU-Staates Deutschland geschwächt. Das ist nicht nur peinlich, sondern kann sich negativ auf die deutsche Wirtschaft, die ein hohes Interesse an korruptionsfreien Investitionsbedingungen und einheitlicher Strafverfolgung hat, auswirken.

Ohne wirksame Überwachung bleibt die UN-Konvention gegen Korruption eine bloße Worthülle
Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption hängt von der Einführung eines wirksamen und transparenten Überwachungsmechanismus ab. Entscheidend ist, dass Länderbesuche durch Prüfgruppen anderer Regierungen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ermöglicht werden. Schließlich müssen die Länderberichte und Empfehlungen veröffentlicht werden, um Regierungen verantwortlich machen zu können. Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Sollte die Einführung eines scharfen Überwachungsmechanismus scheitern, wäre das ein massiver Rückschlag für die Korruptionsbekämpfung weltweit. Die UN-Konvention gegen Korruption darf keine Worthülle bleiben."

Neue Regierungskoalition kann sich klar gegen Korruption positionieren
Bereits im Jahr 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet, aber sie ist bis heute nicht in geltendes Recht umgesetzt. Wesentlicher Hinderungsgrund ist die unzureichende Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB). Sylvia Schenk sagte: "Das Aussitzen muss ein Ende haben. Sechs Jahre sind mehr als genug, um die Anforderungen der Konvention in deutsches Recht umzusetzen. Die neue Regierungsmehrheit hat jetzt die Möglichkeit, sich als Koalition gegen Korruption zu positionieren."

UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) längst internationaler Standard
Die UNCAC wurde inzwischen von 140 Staaten ratifiziert. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Indien, Japan und Saudi-Arabien die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert. Von allen europäischen Staaten haben nur Deutschland, Estland, Irland, Island, Kosovo, Liechtenstein, die Tschechische Republik und die Ukraine die Konvention nicht ratifiziert.

Der Text der Resolution
Der vollständige Text der einstimmig verabschiedeten Resolution lautet: "The annual general assembly of the international anti-corruption organisation Transparency International, taking place in Berlin this year, calls upon the recently elected members of the German parliament to swiftly tighten the German criminal code regarding the bribery of parliamentarians to remove the main obstruction of Germany's outstanding ratification of the United Nations' Convention on Corruption".
(Transparency: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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